Alles Lob gebührt Allah..
Wenn es in den Orten keine Armen gibt oder diejenigen, die sie nehmen, nicht bedürftig sind oder nicht von der Zakah Al-Fitr essen, sondern diese für den halben Preis verkaufen und es nicht möglich ist mittellose Arme, die davon essen würden, zu finden, dann ist es erlaubt sie an andere Orte zu entrichten. Es ist auch erlaubt ihren Betrag zum Monatsbeginn einem Beauftragten zu geben, der die Grundnahrungsmittel davon einkauft und sie an jene gelangen lässt, die ein Anrecht darauf haben. Und das zu der Zeit, an der sie entrichtet werden soll, welche die Nacht des Fests des Fastenbrechens oder zwei Tage davor ist.
Und Allah weiß es am besten.