Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Existiert der Neid? Und was bedeutet er?

Frage

Existiert der Neid im Islam oder nicht?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

„Der Neid ist der Wunsch, dass die Gunst, die Allah dem Beneideten gewährt, verschwindet. Allah hat Seinem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- geboten Zuflucht vor dem Bösen des Neidenden, wenn er neidet, zu suchen. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Sag: Ich nehme Zuflucht beim Herrn des Tagesanbruchs vor dem Übel dessen, was Er erschaffen hat, und vor dem Übel der Dunkelheit, wenn sie zunimmt, und vor dem Übel der Knotenbläserinnen und vor dem Übel eines (jeden) Neidenden, wenn er neidet.“ [Sure Al-Falaq]

Mit „wenn er neidet“, ist gemeint: Wenn er offen tut, was in seiner Seele an Neid ist und danach handelt und der Neid ihn dazu bringt, dass dem Beneideten Übles erreicht.

Es gibt mehrere Stufen des Neids:

Erstens: Dass man sich wünscht, dass die Gunst über den muslimischen Bruder verschwindet, auch wenn sie nicht auf einen selbst übergeht. Man hasst es einfach und leidet darunter, dass Allah anderen Seine Gunst erweist.

Zweitens: Dass man sich wünscht, dass die Gunst über einen anderen verschwindet, weil man sie selbst begehrt, in der Hoffnung, dass sie auf einen übergeht.

Drittens: Dass man sich dieselbe Gunst wünscht, ohne dass man will, dass sie beim anderen verschwindet. Diese Stufe ist erlaubt und hat nichts mit dem Neid (Hasad) zu tun, sondern wird „Ghibtah“ genannt.

Der Neider schadet nur sich selbst, und das aus drei Gründen:

Erstens: Man begeht Sünden, da der Neid verboten ist.

Zweitens: Es ist ein schlechtes Benehmen Allah -erhaben ist Er- gegenüber, denn die Realität des Neids zeigt, dass man es verabscheut, wenn Allah anderen Seine Gunst erweist, und man stellt sich dadurch gegen Allah.

Drittens: Das Herz leidet aufgrund der vielen Kummer und Sorgen.

Allah verleiht den Erfolg und Allahs Segen und Frieden seien auf unseren Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.“ Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsurteile

Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn 'Abdillah Al Asch-Schaikh, Schaikh 'Abdullah Ibn Ghudayyan, Schaikh Salih Al-Fauzan, Schaikh Bakr Abu Zaid.“

Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah Lil Buhuth Al-'Ilmiyah wal Ifta” (26/29).

Quelle: Islam Q&A