Alles Lob gebührt Allah..
Ja, wer - aufgrund von Vergesslichkeit - betet, ohne sich im Reinheitszustand zu befinden, muss das Gebet wiederholen. Dies, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Allah nimmt kein Gebet von einem von euch, nachdem er den Reinheitszustand verloren hat, an, bis er die Gebetswaschung (Wudhuu) durchführt.“ (Überliefert von al-Bukhari im Hadith von Abi Hurairah -Allahs Wohlgefallen auf ihm - im Kapitel über die Gebetswaschung)
Dies im Gegensatz zu dem, der aufgrund von Vergesslichkeit in einem im islamischen Sinne verunreinigten Gewandt betet. Er muss das Gebet nicht wiederholen. Dies, da Jibriil (der Engel Gabriel) während des Gebets zum Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, kam und ihn darüber unterrichtete, dass sich auf seinen Sandalen eine Verunreinigung befand, wonach der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, diese auszog und sein Gebet fortsetzte. (Überliefert von Ahmad in seinem Buch al-Musnad im Hadith von Abi Sa’iid al-Khudry, Allahs Wohlgefallen auf ihm)
Diese Überlieferung weist darauf hin, dass derjenige, der nichts von einer Verunreinigung (Najaaßah) wusste, nicht dazu angehalten wird, das Gebet zu wiederholen. Dies gilt ebenso für denjenigen, der die Verunreinigung vergaß.
Und Allah weiß es besser.