Alles Lob gebührt Allah..
Es ist für die Muslimin Pflicht, während des Gebets ihren gesamten Körper außer ihrem Gesicht zu bedecken, da ihr gesamter Körper im Gebet als ‘Aura (das, was nicht offen gezeigt werden darf) gilt.
In einer Überlieferung heißt es (entsprechend der ungefähren Bedeutung in deutscher Sprache): „Allah nimmt kein Gebet einer menstruierenden Frau (einer im islamischen Sinne volljährigen Frau) an, außer wenn sie sich bedeckt.“
Hierbei ist es Pflicht, dass die Bedeckung lang ist und den gesamten Körper bedeckt sowie weit (geschnitten), so dass die Körperproportionen nicht offensichtlich sind.
Es genügt, wenn ein einziges Kleidungsstück, das den gesamten Körper bedeckt, getragen wird.
Was aber das Tragen von Hosen angeht, so sollte die Fragende die Antwort zu den Fragen Nr. 218388 lesen.
Asch-Schaikh ‘Abdul Karim al-Khudhair
Es ist an dieser Stelle angebracht, darauf hinzuweisen, dass es für das Gebet der Frau keine spezielle Bekleidung gibt, die „Gebetsbekleidung“ („Libas as-Salah“) genannt wird, ohne diese es der Frau nicht erlaubt sei, das Gebet zu verrichten, so wie dies viele Frauen in einigen Gesellschaften annehmen.
Die islamische Beurteilung (der getragenen Kleidung während des Gebets) hängt allein von der Bedeckung (des Körpers) ab. Wenn also die Bedeckung (des Körpers) gegeben ist, ist das Gebet (in diesem Hinblick) gültig.