Alles Lob gebührt Allah..
Ja, es ist erlaubt, dass der Gebetsruf und das Vorbeten von einer Person übernommen werden. Wenn der Gebetsrufer den Quran besser als andere rezitieren kann, dann soll er als Imam vorbeten. Und wenn der eigentliche Imam nicht da ist, dann soll er ihn vertreten. Ebenso ist es erlaubt, dass er die Stelle des Imams dazu übernimmt.“
Der ehrenwerte Schaikh 'Abdullah Ibn Jibrin
Aus „Fatawa Islamiyah“ (1/252).