Alles Lob gebührt Allah..
Die Beileidsbekundung ist das Trösten und der Ansporn dazu geduldig auf das Versprechen des Lohns zu hoffen und das Bittgebet für den Verstorbenen und den Betroffenen. So haben sie die Rechtsgelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- definiert. Dazu gehörte der Großgelehrte Ibn Muflih, in „Al-Furu'“ (2/229).
Es besteht kein Zweifel darin, dass die Beileidsbekundung zu den Dingen gehört, die es dem Betroffenen leichter machen und Kummer und Sorgen verschwinden lassen. Deshalb sagt die islamische Gesetzgebung, dass es erwünscht ist demjenigen sein Beileid auszusprechen, der von einem Unglück getroffen wurde, um das Ziel der Gegenseitigen Unterstützung in Frömmigkeit und Gottesfurcht, der Geduld, Zufriedenheit mit der Vorherbestimmung und das gegenseitige Anweisen der Wahrheit zu folgen und geduldig zu sein zu verwirklichen.
Deshalb pflegte der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- seinen Gefährten sein Beileid auszusprechen, wenn ihnen etwas widerfahren ist. Und die Muslime vollziehen dies gegenseitig weiterhin. Die Gelehrten waren sich darüber einig, dass es erwünscht ist sein Beileid auszusprechen.
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wisse, dass die Beileidsbekundung der Aufruf zur Geduld und das Trösten des Angehörigen des Verstorbenen ist. Sie erleichtert die Trauer, macht das Unglück kleiner und ist erwünscht. Denn sie beinhaltet das Gebieten des Guten und das Verbieten des Schlechten. Ebenso fällt sie auch unter der Aussage Allahs -erhaben ist Er-: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht.“ [Al-Maida:2] Das ist das Beste, was für die Beileidsbekundung als Beweis herangeführt wird. Ebenso wurde vom Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- authentisch überliefert, dass er sagte: „Allah hilft dem Diener, solange dieser seinem Bruder hilft.““ Aus „Al-Adhkar“ (S. 148-149).
Die Beileidsbekundung gilt mit jedem Wort, mit dem man den Betroffenen tröstet, zur Geduld aufruft und dazu anspornt auf den Lohn bei Allah zu hoffen.
Asch-Schaukani -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Alles, was den Betroffenen geduldiger macht, wird als „Beileidsbekundung (Ta'ziyah)“ bezeichnet, egal mit welchen Wörtern. Und dadurch erhält derjenige, der sein Beileid ausspricht, den Lohn, der in den Ahadith erwähnt wird.“ Aus „Nail Al-Autar“ (4/117).
Ebenso wurde vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- die Formel der Beileidsbekundung überliefert: „Inna Lillahi ma akhadh, wa Lahu ma a'ta, wa kullu schai in 'Indahu bi Ajalin Mussama (Allah gehört, was Er nimmt, Ihm gehört, was Er gibt, und alles hat bei Ihm einen festgesetzten Zeitpunkt).“
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die beste Art der Beileidsbekundung erfolgt durch die Überlieferung in den Sahih-Werken von Al-Bukhary und Muslim, über Usamah Ibn Zaid -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-, der sagte: „Eine Tochter des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- schickten einen Boten zu ihm, der ihn einladen und erzählen soll, dass eins ihrer Kinder im Sterben liegt. Daraufhin sagte er dem Boten: „Kehre zu ihr zurück und sag ihr, dass Allah -erhaben ist Er- gehört, was Er nimmt, Ihm gehört, was Er gibt, und dass alles bei Ihm einen festgesetzten Zeitpunkt hat. Und sag ihr, dass sie geduldig sein und auf Allah Lohn hoffen soll.“ (und dann führte er den ganzen Hadith an)
Ich (An-Nawawi) sage: Dieser Hadith gehört zu den größten Grundregeln des Islams, die viele wichtige Dinge beinhalten, wie Grundlagen und Zweighandlungen der Religion, Benimmregeln, die Geduld bei allen Unglücken, Sorgen, Krankheiten und allen anderen Symptomen.
Seine Aussage: „Allah gehört, was Er nimmt“, bedeutet, dass Allah -erhaben ist Er- die gesamte Welt besitzt. So nimmt Er nicht, was euch gehört, sondern das, was Ihm bei euch gehört. Und seine Aussage: „Ihm gehört, was Er gibt“, bedeutet, alles, was er euch schenkt, nicht von Seinem Besitz austritt. Vielmehr tut Er -gepriesen ist Er- damit, was Er will. Und er sagte: „Und alles hat bei Ihm einen festgesetzten Zeitpunkt“, was bedeutet, dass ihr nicht besorgt sein sollt, denn der festgesetzte Zeitpunkt desjenigen, den Er genommen hat, ist bereits vergangen. So ist es euch unmöglich diesen hinaufzuschieben oder vorzuziehen. Wenn ihr all das wisst, dann sollt ihr geduldig sein und hofft auf Allahs Lohn für das, was euch widerfahren ist.“ Aus „Al-Adhkar“ (S. 150).
Was den Ort und die Art und Weise der Beileidsbekundung angehen, so gibt es hier nichts, was festgesetzt wurde. Es kann durch ein Treffen in der Moschee, auf der Straße oder der Arbeit geschehen, durch ein Telefongespräch, durch verschiedene Nachrichten oder indem man den Betroffen Zuhause besucht, und mit allem, was unter den Menschen als Beileidsbekundung bekannt ist. Der Zeitpunkt der Beileidsbekundung beginnt, wenn der Verstorbene gestorben ist und ist vor und nach der Beisetzung erwünscht, jedoch nicht auf drei Tage festgelegt.
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Sie hat keinen festgesetzten Zeitpunkt oder Tage. Vielmehr ist sie dann ab der Beisetzung und danach erlaubt. Sich darin zu beeilen ist besser, wenn das Unglück groß ist. Es ist auch erlaubt sie drei Tage nach dem Tod des Verstorbenen zu bekunden, da es für diese Festsetzung keinen Beweis gibt.“ Aus „Fatawa Islamiyah“ (2/43).
In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah” (9/134) steht: „Die Beileidsbekundung hat keinen festgesetzten Zeitpunkt oder Ort.“
Und Allah weiß es am besten.