Montag 22 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 23 Dezember 2024
German

Das Urteil über die Jagd mit einem Gewehr

Frage

Ist es erlaubt Gazellen zu essen, die mit Gewehren getötet wurden? Wenn dem nicht so ist, wie ist dann die richtige Methode für das Jagen mit Gewehren?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn du auf einer Gazelle mit dem Gewehr schießt, Allahs Namen erwähnst (Bismillah), die Gazelle getroffen hast und sie dann dadurch gestorben ist, dann ist es erlaubt und darf verspeist werden. Wenn du sie aber noch lebendig vorfindest, dann musst du sie noch islamisch schächten.

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Sind Vögel, die wir mit Gewehren abschießen und die dadurch sterben, erlaubt oder nicht? Wir finden manche Vögel, die wir abgeschossen haben, schon tot vor, bevor die „Bismillah“ sagen konnten.“

Antwort: „Ja, wenn auf die Tiere, ob Vögel, Hasen, Rehe etc., mit dem Gewehr schießt und dabei Allahs Namen erwähnst (Bismillah sagst), wenn du losschießt, dann sind sie erlaubt, auch wenn du sie tot vorfindest, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Das Tier, dessen Blut ausgeflossen und Allahs Name darauf erwähnt wurde, so iss es.“ Er sagte auch: „Wenn du deinen Hund losschickst und Allahs Namen erwähnst, dann iss es.“ Wenn es aber noch lebendig ist und sich weiterhin bewegt, als ein geschächtetes Tier, dann musst du es schächten und dabei „Bismillah“ sagen. Wenn du dies nicht tust und es stirbt, dann ist es für dich verboten. Man muss aber darauf achten, dass „Bismillah“ beim Schuss gesagt wird, denn wenn du dies nicht tust, dann ist es ebenso für den Verzehr verboten, auch wenn du es vergessen hast, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Das Tier, dessen Blut ausgeflossen ist und Allahs Name darauf erwähnt wurde, so iss es.“ Und Er -erhaben ist Er- sagte: „Und esst nicht von dem, worüber der Name Allahs nicht ausgesprochen worden ist.“ [Al-An'am:121]“

Aus „Fatawa Nur 'ala Ad-Darb“.

Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Reicht es „Bismillah wa Allahu Akbar“ zu sagen, wenn ich bei der Jagd mit dem Gewehr die Patrone in das Gewehr stecke? Oder muss ich Allahs Namen erwähnen, wenn ich den Abzug betätige?“

Antwort: „Du musst beim Schießen Allahs Namen erwähnen. Es reicht nicht dies zu sagen, wenn du die Patrone in das Gewehr steckst, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Und wenn du deinen Pfeil schießt, dann erwähne Allahs Namen.“ Überliefert von Al-Bukhary und Muslim, über 'Adiy Ibn Hatim -möge Allah mit ihm zufrieden sein-. Und der Wortlaut ist von Muslim.“

Aus „Fatawa Asch-Schaikh ibn Baz“ (23/91).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A