Alles Lob gebührt Allah..
Das Fasten, aufgrund einer Sühneleistung für einen Schwur, muss nicht hintereinander vollzogen werden. Wenn man sie voneinander getrennt fastet, genügt dies, da Allah -erhaben ist Er- allgemein sagte: „Allah wird euch nicht für etwas Unbedachtes in euren Eiden belangen. Jedoch wird Er euch für das belangen, was ihr mit euren Eiden fest abmacht (und dieses dann nicht einhaltet). Die Sühne dafür besteht in der Speisung von zehn Armen in dem Maß, wie ihr eure Angehörigen im Durchschnitt speist, oder ihrer Bekleidung oder der Befreiung eines Sklaven. Wer aber keine (Möglichkeit) findet, (der hat) drei Tage (zu) fasten.“ [Al-Maidah:89] So hat Allah -erhaben ist Er- nicht festgeschrieben, dass sie hintereinander gefastet werden müssen.
Ibn Hazm sagte in „Al-Muhalla“ (6/345): „Es genügt, wenn die drei Tage voneinander getrennt gefastet werden, wenn man dies will, und dies war die Ansicht von Malik und Asch-Schafi'i, denn Allah -erhaben ist Er- hat speziell erwähnt, dass sie hintereinander gefastet werden müssen. Es genügt also, wenn man sie so fastet, wie man will.“
In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (22/23) steht: „Am besten ist es, wenn das Fasten, aufgrund einer Sühneleistung für einen Schwur, hintereinander gefastet wird, wenn dies aber nicht getan wird, dann ist es kein Problem.“
Siehe: „Al-Insaf“ (11/42), „Al-Mughni“ (10/15) und „Al-Mudawwanah“ (1/280).