Donnerstag 6 Jumaada Al-Awwah 1446 - 7 November 2024
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Er leidet an Epilepsie, muss er dies nun seiner Verlobten mitteilen?

Frage

Seit meiner Jugend leide ich an Epilepsie. Ich lasse mich jedoch durchgehend behandeln und dachte, dass diese Krankheit verschwindet, wenn ich älter werde. Der Arzt aber, der meinen Zustand verfolgt, sagte, dass dieser Krankheit zur 90% bis zu meinem Tod bleiben wird. Jetzt denke ich darüber nach zu heiraten. Muss ich dem Mädchen, das ich heiraten will, diese Angelegenheit mitteilen oder nicht?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Der Brautwerber muss seiner Verlobten jeden Makel mitteilen, der das Eheleben oder seine Pflicht den Rechten seiner Frau und seinen Kindern nachzukommen beeinflussen könnte oder die Frau von ihm abschrecken könnte. Epilepsie gehört zu diesen Mäkeln, weshalb ihr dies mitgeteilt werden muss und nicht verschwiegen werden darf.

Ibn Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Der Analogieschluss besagt, dass jeder Makel, der den anderen Ehepartner verscheucht und durch den die Intention der Barmherzigkeit und Liebe, die hinter der Ehe steckt, nicht erfüllt werden kann, erfordert, dass sich der andere Ehepartner entscheiden muss (ob er/sie die Ehe weiterführen will).“ Aus „Zad Al-Ma'ad“ (5/166).

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Richtig ist, dass der Makel alles ist, wodurch die Intention, die hinter der Ehe steckt, verloren geht. Es besteht kein Zweifel, dass zu den wichtigsten Zielen der Ehe der Genuss, der Dienst und das Gebären von Kindern gehört. Wenn also etwas vorhanden ist, das dies verhindert, dann zählt dies als ein Makel. Wenn der Mann oder die Frau demnach unfruchtbar ist, dann gilt dies als Makel.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (12/220).

Schaikh Salih Al-Fauzan -möge Allah ihn beschützen- wurde gefragt: „Mein Bruder leidet an Epilepsie, jedoch hindert ihn dies nicht daran Geschlechtsverkehr zu haben und er hat um die Hand einer Frau angehalten. Muss er sie darüber informieren, bevor er mit ihr allein ist oder nicht?“

Antwort: „Ja, beide Eheleute müssen ihre körperlichen/physischen Mäkel vor der Ehe mitteilen, da dies zum guten Rat gehört. Außerdem führt dies eher zur Harmonie unter ihnen. Jeder soll sich mit Wissen auf den anderen einlassen und es ist nicht erlaubt zu betrügen oder etwas zu verheimlichen.“ Aus: „Al-Muntaqa min Fatawa Al-Fauzan”.

Zusammengefasst: Du musst diesen Makel dem Mädchen, um dessen Hand du anhalten willst, mitteilen, damit sie die Ehe mit dir mit Wissen annimmt und du vor Betrug und Geheimnissen geschützt bist.

Wir bitten Allah -erhaben ist Er- darum, dass Er dich heilt und vor jeder Krankheit schützt.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A