Alles Lob gebührt Allah..
Es besteht kein Problem darin der Familie und Verwandten an 'Id Al-Adha und 'Id Al-Fitr Geschenke zu geben, da es Tage der Freude sind. Es ist erwünscht, dass man an diesen Tag den Kontakt zur Verwandtschaft hält, mit ihnen gut umgeht und reichlich isst und trinkt. Und dies gehört nicht zu den Neuerungen, sondern ist viel mehr legitim und eine schöne Tradition und gehört zu den Riten des 'Id. Deshalb ist es verboten an erfundenen Tagen, über die das Feiern nicht überliefert wurde, Geschenke zu verteilen und Freude zu zeigen, wie das Neujahr, Geburtstage oder am 15. Scha'ban, denn das macht diese Tage zu 'Id-Tage (Festtage).
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „An diesem 'Id beschenken sich die Menschen auch gegenseitig. Das bedeutet, dass sie Essen vorbereiten und sich gegenseitig einladen, sich versammeln und freuen. Dies ist eine Tradition, bei der es keine Probleme gibt, da es 'Id-Tage sind. Selbst als Abu Bakr -möge Allah mit ihm zufrieden sein- in das Haus des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- eintrat, bei dem zwei junge Mädchen waren, die in den 'Id-Tagen sangen, und sie zurechtwies, sagte der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Lass sie!“ Er sagte nicht: „… denn es sind junge Mädchen“, sondern: „Lass sie, denn es sind Festtage ('Id-Tage).“ Darin ist ein Beweis, dass die islamische Gesetzgebung, und alles Lob gebührt Allah, aus ihrer Erleichterung der Diener gegenüber, ihnen die Möglichkeit gibt sich an den 'Id-Tagen zu freuen.“ Aus „Majmu' Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (16/276).
Er -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte auch: „Es ist bekannt, dass es in der islamischen Gesetzgebung nur Festtage gibt, die von der islamischen Gesetzgebung bestätigt wurden, wie 'Id Al-Fitr und 'Id Al-Adha. Ebenso ist der Freitag ein Festtag der Woche. Was aber den 15. Scha'ban betrifft, so wurde in der islamischen Gesetzgebung nicht authentisch überliefert, dass dieser Tag ein Festtag sei. Wenn es als Anlass genommen wird, bei dem Almosen verteilt oder Geschenke an Nachbarn gemacht werden, dann ist es ein 'Id.“ Aus „Fatawa Nur 'ala Ad-Darb“.
Er sagte auch über den Muttertag: „Wenn dies klar ist, dann ist es in dem Festtag, der in der Frage erwähnt wird, und Muttertag genannt wird, nicht erlaubt irgendein Ritus des 'Ids ins Leben zu rufen, wie Freude, Geschenke etc.“ Aus „Majmu' Fatawa Asch-Schaikh Ibn 'Uthaimin“ (2/301).
Und Allah weiß es am besten.