Alles Lob gebührt Allah..
„Besser ist, dass er sich mit der Sunnah des Morgengebetes begnügt, da diese dann die Stelle des Tahiyyatul-Masjid einnimmt, genauso wie das Pflichtgebet die Stelle des Tahiyyatul-Masjid einnimmt. Wenn nun einer die Moschee betritt während das Pflichtgebet begonnen hat, so soll er mit ihnen (der Gemeinschaft) das Gebet verrichten. Das Pflichtgebet ersetzt dabei die zwei Gebetseinheiten zur Begrüßung der Moschee. Vorgeschrieben ist es, dass man sich nicht (in der Moschee) hinsetzen darf, bevor man gebetet hat. Wenn man nun die Sunnah vom Morgengebet verrichtet hat, so genügt das. Und wenn man in die Moschee kommt, während das Pflichtgebet im Gange ist, so genügt das Pflichtgebet (an dieser Stelle), und man braucht nicht extra Tahiyyatul-Masjid zu verrichten.
Und falls man Tahiyyatul-Masjid verrichtet und danach das Sunnah-Gebet vom Morgengebet, so ist nichts daran auszusetzen. Man hat jedoch das Bessere ausgelassen. Es hat mehr Priorität und ist besser, das Sunnah-Gebet des Morgengebets zu verrichten und sich damit zu begnügen (und nicht noch Tahiyyatul-Masjid zu verrichten). Dies, da der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- nach dem Morgenanbruch lediglich zwei Gebetseinheiten (Rakˈah) verrichtete, und er diesen, nämlich der Sunnah des Morgengebetes, nichts hinzugefügt hat. Besser ist es daher, nicht mehr als diese zwei Gebetseinheiten zu verrichten. Wenn du nun diese zwei Gebetseinheiten mit der Absicht des Sunnah-Gebets verrichtest, genügen es dir anstelle des Tahiyyatul-Masjid.
Wenn man aber die Sunnah des Morgengebets zu Hause verrichtet hat und dann zur Moschee kommt, bevor das Pflichtgebet begonnen hat, so verrichtet man zwei Gebetseinheiten des Tahiyyatul-Masjid, bevor man sich hinsetzt, weil man dann keine Sunnah des Morgengebets zu verrichten hat, da dies zu Hause erfolgt ist. Daher betet man nur das Tahiyyatul-Masjid uns nimmt seinen Platz in der Moschee ein (sprich setzt sich hin).“
Endes des Zitats des geehrten Schaikhs ˈAbdul-ˈAziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein.
[Fatawa Nur ˈAla Ad-Darb (2/878)]