Freitag 7 Jumaada Al-Awwah 1446 - 8 November 2024
German

Er studiert an der Universität und es wird ihm nicht erlaubt das Freitagsgebet zu verrichten

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Herausgabedatum : 05-05-2016

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Frage

Wir lernen an einer staatlichen Universität. Die Leitung der Universität untersagt den Studenten, wegen politischem Druck, religiöse Aktivitäten, und zu den wichtigsten gehört unteranderem die Einhaltung der Gebete und speziell auch das Freitagsgebet, auszuüben.
Und wir müssen anwesend in der Universität bzw. dem Klassenraum sein. Entfällt für uns also aufgrund dessen die Pflicht der Verrichtung des Freitagsgebets? Falls die Antwort nein sein sollte, was raten Sie uns zu tun?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Das Freitagsgebet gehört zu den wichtigsten der Pflichtgebete, dessen Einhaltung verpflichtend und höchste Priorität besitzt. Außerdem gehört sie zu den deutlichen Riten des Islam, weshalb auch die strenge Warnung bezüglich des Verlassens dieses Gebets kam. So wird bei Muslim (865) überliefert, dass 'Abdullah ibn 'Umar und Abu Huraira, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, den Propheten auf seinem Minbar hörten, wie er sagte:
"Die Menschen hören auf die Freitagsgebete zu unterlassen oder Allah wird ihre Herzen versiegeln, alsdann gehören sie zu den Unachtsamen."

Es wird darüber hinaus von Abu Dawud (1052), an-Nasa'i (1369), at-Tirmidhi (500) und ibn Majah (1125) über al-J'ad adh-Dhamrii überliefert, möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
"Wer es unterlässt drei Freitagsgebete aus Nachlässigkeit zu verrichten, so versiegelt Allah dessen Herz."

Al-Albani erklärte den Hadith in Sahih Abi Dawud für authentisch.

Und das Studieren an einer staatlichen Universität ist nicht erlaubt, wenn daraus das Verpassen dieses Gebetes resultiert, außer der Mensch muss es tun, wie zum Beispiel, dass er zum Studium gezwungen wird, oder dass davon der Erhalt der Arbeitsstelle von der er seinen Lebensunterhalt verdient, abhängt. Unter solchen Umständen ist es erlaubt, wobei er danach strebt dies am Freitag ausfallen zu lassen, damit er am Gebet teilnehmen kann. Wenn er dies jedoch nicht kann, ist er entschuldigt und die Rechtsgelehrten verfassten bereits Schriften über entschuldigte Personen, welche das Freitagsgebet unterlassen, zu denen gehört der Mensch der um sich selbst, seinen Besitz oder seinen Lebensunterhalt auf den er angewiesen ist, fürchtet.

In Kishaf al-Qina' (1/195) heißt es:
"Und vom Unterlassen des Freitagsgebets und anderen Gemeinschaftsgebeten ist jener entschuldigt, welcher seinen Urin oder Stuhl zurückhält, sich vor Schaden an seinem Besitz, seinen Lebensunterhalt, auf den er angewiesen ist fürchtet, wenn er seine Saat oder Obstgarten mit Wasser begießt, und er fürchtet, wenn er sie verlässt könnte sie verderben, oder wenn er auf etwas aufpasst und fürchtet es könnte zu Verlusten kommen, wenn er geht und es verlässt, wie ein Bewacher eines Obstgarten (also ein Wächter) oder etwas in der Art; weil die dabei entstehende Mühsal mehr ist, als wenn die Kleidung durch Regen nass wird, welche mit Übereinstimmung der Gelehrten ein Entschuldigungsgrund ist.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A