Montag 22 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 23 Dezember 2024
German

Die Verfügungsgewalt über die Habseligkeiten der Flugpassagiere, die sie zurückgelassen haben

Frage

Ich bin Pilot und meine gestrige Reise brachte mich nach Jedda, im Königreich Saudi-Arabien. Während der Pause, die nicht länger als eine Stunde war, habe ich den Angestellten gefragt, ob es Zamzam-Wasser gäbe. Er bejahte dies und ich fragte ihn dann: „Von wo hast du das?“ Er antwortete, dass es im Flughafen, aus vielen Gründen, sehr viel Zamzam-Wasser gäbe. Dazu gehöre, dass der Besitzer es verpasst habe das Zamzam-Wasser zu verladen, oder dass das Wasser bei der Verladung nicht den Besitzer erreichen konnte oder weil die Reise annulliert wurde etc. Du kannst nicht sicherstellen, aus welchem Grund es im Flughafen geblieben ist. Danach wird dieses Wasser im Flughafen gelassen. Und wenn es nicht für jemanden verwendet wird, dann wird dieses Wasser verderben. Darf ich davon etwas für meine nächste Reise nehmen? Möge Allah es euch mit Gutem vergelten.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Das Wasser, das der Passagier im Flughafen vergisst oder zurücklässt, gehört entweder zu seinen anderen Habseligkeiten, die speziell ihm gehören, worauf auch sein Name niedergeschrieben ist und es in die Obhut der Reisegesellschaft gelegt wurde. In diesem Fall wird auf die Rückkehr des Besitzers gewartet, damit er seine Sachen zurücknehmen kann, wozu auch das Wasser gehört. Wenn man aber weiß, dass der Besitzer nicht zurückkehren wird, nicht auf dessen Rückkehr hofft oder das Wasser verderben kann, dann soll es verkauft werden und der Lohn davon soll eine Spende für den Besitzer dieser Habseligkeit sein.

Die verantwortliche Airline muss die Habseligkeiten der Passagier so lange aufbewahren, wie es im Vertrag mit dem Reisenden festgesetzt wurde.

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „In einer Wäscherei sind Kleidungen, die über zwei Monate lang dort lagen und deren Besitzer und unbekannt sind, obwohl auf der Rechnung steht, dass die Wäscherei nicht für Kleidungen verantwortlich ist, die von deren Besitzern für mehr als zwei Monate zurückgelassen haben. Darf nun der Wäschereibesitzer diese nehmen, um sie entweder selbst zu verwenden, zu verkaufen oder zu spenden? Und wenn er sie genommen hat und der Besitzer diese danach erst einfordert, muss er ihm dann den Preis davon zurückgeben oder nicht?“

Antwort: „Wenn dies dem Besitzer der Kleidung bedingt wurde, wenn er erst nach zwei Monaten kommt, dann hat er kein Anrecht darauf, denn er ist es, der zu spät kam. Und wenn die zwei Monate vergangen sind, dann darf der Wäschereibesitzer sie entweder an jene spenden, die sie annehmen und anziehen, oder verkaufen und den Preis davon spenden. Ich bin aber der Meinung, dass er nach den zwei Monaten noch zehn oder fünfzehn Tage warten soll, weil der Besitzer vielleicht gekommen wäre, aber sein Auto stehen geblieben oder er krank geworden ist. Deshalb ist es besser, wenn er noch wartet.“ Aus „Liqa Al-Bab Al-Maftuh“ (11/215).

Er sagte auch: „Wenn zwischen ihnen ein bestimmter Zeitraum ist, dann ist es ihm erlaubt sie zu spenden oder zu verkaufen und den Preis zu spenden, solange dieser Zeitraum vergangen ist. Wenn dazwischen aber kein bestimmter Zeitraum ist, dann ist es ihm nicht erlaubt sie nach einem oder zwei Monate zu verkaufen. Er darf sie erst verkaufen oder darüber verfügen, wenn er die Hoffnung aufgibt, dass der Besitzer jemals kommen würde. Wenn dies dann der Fall ist, dann ist es ihm erlaubt, denn er kann seinen Platz nicht für diese Kleidungen oder Teppiche für immer nuten.“ Aus „Liqa Al-Bab Al-Maftuh“ (19/215).

Oder, wenn das Wasser nicht zu den Habseligkeiten einiger Reisender gehört, und das Reisedatum schon vergangen ist oder darauf keinerlei Informationen stehen und es im Flughafen so lange geblieben ist, dass man stark davon ausgeht, dass der Besitzer bereits abgereist ist und es zurückgelassen hat oder er seine Reise verpasst hat, dann ist es unlogisch, dass er zum Flughafen zurückkehren würde, um nach seinem Wasser zu fragen oder danach zu suchen. In dem Fall besteht kein Problem darin es für die Piloten oder anderen Arbeiter zu verwenden. In diesem Fall fällt es unter dem Urteil eines kleinen Fundes oder einer Habseligkeit, die der Besitzer zurückgelassen hat, weil es ihm nicht gefällt. Dieses besagt, dass derjenige, der es findet, es nutzen kann.

Und wenn die Leitung es für jene benutzen würde, die es nutzen würden, egal ob Arbeiter oder Reisende, dann ist es, so Allah will, eine gute Sache.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A