Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Wenn die Frau geschieden wird, nachdem sie mit ihrem Mann allein war und noch nicht mit ihm geschlafen hat, bleibt sie immer noch Jungfrau. Sie wird demnach als Jungfrau auch verheiratet. Dieser Ansicht war eine Gruppe von Rechtsgelehrten.
In „Durar Al-Ahkam“ (1/336) steht: „Die Frau, die geschieden wurde, nachdem sie mit ihrem Mann wirklich allein war, aber nach wie vor Jungfrau ist, oder geschieden wird, bevor sie mit ihrem Mann schlafen konnte, wird als Jungfrau verheiratet, auch wenn sie die Wartefrist einhalten muss. Denn sie ist tatsächlich eine Jungfrau und die Schamhaftigkeit ist bei ihr immer noch vorhanden.“
In „Al-Fatawa Al-Hindiyah“ (1/306) steht: “Unsere Gefährten (nach der hanafitischen Rechtsschule) haben das Alleinsein von Mann und Frau, bei einigen Regeln, in die Position des Geschlechtsakts gestellt, jedoch nicht, wenn beim Geschlechtsakt die Jungfräulichkeit verloren geht. Selbst wenn eine Jungfrau mit ihrem Mann allein war und geschieden wird, wird sie als Jungfrau verheiratet.“
Ähnliches steht auch in „Bulghah As-Salik“ (4/354), von As-Sawi, und „Al-Insaf“ (8/284).
Wenn der Grund eures Streits, der ist, dass du der Ansicht bist, dass sie dich vor der Heirat betrogen hat, dann müsst ihr hierbei auf ein islamisches Gericht zurückgreifen, um diesen Fall zu prüfen.
Zweitens:
Wenn die Ehefrau die Scheidung verlangt, ohne dass der Ehemann etwas vernachlässigt hat, das ein Scheidungsgrund wäre, dann darf er ihre Scheidung ablehnen und die Khul'-Scheidung durchführen, sodass er die Brautgabe zurückbekommt.
Und Allah weiß es am besten.