Alles Lob gebührt Allah..
Man muss als Zakah Al-Fitr das entrichten, was im jeweiligen Land als Grundnahrungsmittel gilt. Das Grundnahrungsmittel Datteln, Trockenjoghurt oder Rosinen ist, dann ist es erlaubt diese zu entrichten. Was nicht als Grundnahrungsmittel gilt, genügt nicht als Zakah Al-Fitr. Dies wird bewiesen von der Aussage von Abu Sa'id Al-Khudri: „Wir pflegten zu Lebzeiten des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, am Tag des Fastenbrechens, einen Saa' aus Lebensmitteln zu entrichten. Unsere Lebensmittel waren Gerste, Rosinen, Trockenjoghurt und Datteln.“ Überliefert von Al-Bukhary (1510) und Muslim (985).
Die Prophetengefährten -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- entrichteten diese Arten von Grundnahrungsmitteln, da sie zu dieser Zeit ihre Lebensmittel waren.
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Richtig ist bei uns, dass es verpflichtend ist, die Zakah Al-Fitr mit dem zu entrichten, was am in diesem Land als Grundnahrungsmittel überwiegt. Dieser Ansicht war auch Malik. Abu Hanifa sagte, dass man da vor die Wahl stehe. Über Ahmad gibt es eine Überlieferung, dass nur die fünf Kategorien, die im Hadith überliefert wurden, gelten. Diese sind: „Datteln, Rosinen, Weizen, Gerste und Trockenjoghurt.“ Aus „Al-Majmu'” (6/112).
Al-Baji sagte in „Scharh Al-Muwatta”: „Aus was soll der Saa' bestehen? Ibn Al-Qasim überlieferte von Malik, dass es aus dem bestehen soll, was im jeweiligen Land als Grundnahrungsmittel überwiegt. Dieser Ansicht war auch Abu 'Ali Ibn Abi Hurairah, unter den Gefährten von Asch-Schafi'i.“
In „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah” (23/343) steht: „Die Malikiten sind der Ansicht, dass sie aus dem entrichtet werden soll, was als Grundnahrungsmittel im jeweiligen Land überwiegt, seien es Linsen, Reis, Bohnen, Weizen, Gerste, Datteln, Trockenjoghurt und Hirse. Alles andere gilt nicht, es sei denn die Menschen nutzen dies als Grundnahrungsmittel und lassen von den vorhin erwähnten Dingen ab.“
Diese Ansicht wählte Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- aus, so wie es in „Al-Fatawa Al-Kubra“ (2/157) steht.
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Über die Entrichtung von Gerste als Zakah Al-Fitr, haben wir von Ihnen gehört, dass dies nicht gelten würde, nach dem, was uns scheint. Wir bitten euch darum dies zu erklären.“
Antwort:
Somit muss der Muslim die Zakah Al-Fitr aus dem entrichten, was das jeweilige Volk als Grundnahrungsmittel sieht, sodass die Weisheit hinter dieser Zakah auch stattfindet. Diese ist, dass der Arme am 'Id-Tag nicht (um Essen) bitten muss.
Und Allah weiß es am besten.