Alles Lob gebührt Allah..
Es ist nicht erlaubt mit Zinsen zu arbeiten, ob als Kredit oder Kreditgewährung. Und wer damit geprüft wird, der muss zu Allah, erhaben sei Er, reuig zurückkehren indem er von der Sünde ablässt, diese bereut und fest beschließt nicht mehr zu ihr zurückzukehren.
Der Zinskredit, trotz seines Verbots und seiner Abscheulichkeit, wird zum Besitz (des Kreditnehmers), nach der richtigen Meinung. Somit wird das geborgte Geld zu deinem Besitz, und du kannst es für alles was du willst an Erlaubtem ausnutzen, wie ein Auto zu kaufen etc.
Siehe: „Al-Manfa’ah fi Al-Qard“ von ‘Abdullah ibn Muhammad Al-‘Umraani, S. 245-254.
Demnach ist es dir gestattet, dass du die Hajj mit dem vollziehst, was du an Vermögen besitzt, aber (unter der Bedingung) dass du den Zins, wie du es erwähnt hast, bereust. Und dass du (immer noch) die Raten zahlen musst, bringt dir keinen Nachteil.
Es ist kein Problem die Hajj zu vollziehen, obwohl man verschuldet ist, solange diese Schulden zu einem späteren Zeitpunkt, oder in Raten, gezahlt werden und du in der Lage bist diese zu begleichen.
Siehe hier die Antwort der Frage Nr. 3974 und Nr. 4241.
Wir bitten Allah für uns und für dich um Erfolg und Standhaftigkeit.
Und Allah weiß es am besten.