Alles Lob gebührt Allah..
„Die Beileidsbekundung hat keine festgesetzte Grenze. Weder drei noch mehr Tage. Manche, die ihr Beileid aussprechen wollen, bekommen dies erst nach vier oder fünf Tagen mit. Gemeint ist hier, dass sie keine festgesetzte Grenze hat. Derjenige, der sein Beileid aussprechen will, fällt unter keiner Grenze, in der er dies vollziehen darf. Wenn er dies als nach drei, vier oder fünf Tagen macht, also nachdem er davon mitbekommt, dann besteht darin kein Problem. Die drei Tage sind eine Grenze für das Trauern der Frau, die mit dem Verstorbenen verwandt ist, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Es ist einer Frau nicht erlaubt, um einen Toten länger als drei Tage zu trauern, mit Ausnahme des eigenen Ehemannes.“ So ist es den verwandten Frauen des Verstorbenen nicht erlaubt länger als drei Tage zu trauern. Was aber die Beileidsbekundung angeht, so hat diese keine Grenze von drei Tagen. Ebenso hat die Zubereitung von Essen für sie, seitens ihrer Nachbarn und Verwandten, keine Grenze. Wenn also einige Nachbarn für sie nach drei Tagen Essen zubereiten, weil sie immer noch mit dem Unglück beschäftigt sind, dann besteht darin kein Problem. So hat dies, entsprechend unserem Wissen von der islamischen Gesetzgebung, keine Grenze.“
Der ehrenwerte Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein-
Aus „Fatawa Nur 'ala Ad-Darb“ (2/1127).