Alles Lob gebührt Allah..
Es ist erlaubt über den Verstorbenen zu weinen, solange man dabei nicht wehklagt und sich ins Gesicht schlägt. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- weinte über den Tod des Sohnes seiner Tochter Zainab -möge Allah mit ihr zufrieden sein-. So steht in Al-Bukhary (1284), über Usamah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- der sagte, dass sie beim Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- waren, als ein Gesandter einer seiner Töchter kam und ihn dazu aufrief zu ihrem Sohn zu kommen, da er im Sterben lag. Daraufhin stand der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- auf und mit ihm auch Sa'd Ibn 'Ubadah und Mu'adh Ibn Jabal. Der Junge wurde ihm dann gegeben, dessen Atem regte, so wie bei einem feuchten Gefäß. Daraufhin flossen seine Tränen. Sa'd fragte ihn: „O Gesandter Allahs, was ist das?“ Er antwortete: „Es ist eine Barmherzigkeit, die Allah in die Herzen Seiner Diener setzte. Und Allah ist nur mit Seinen barmherzigen Dienern barmherzig.“
Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- das Grab seiner Mutter besuchte, woraufhin er weinte und jene, die um ihn waren zum Weinen brachte. Er sagte dann: „Ich bat meinen Herrn um Erlaubnis für sie um Vergebung zu bitten, jedoch wurde es mir nicht erlaubt. Dann bat ich Ihn darum ihr Grab besuchen zu dürfen, was mir dann erlaubt wurde.“ Überliefert von Muslim (976).
Wenn dieses Weinen davon begleitet wird, dass man sich selbst ins Gesicht schlägt, die Kleider zerreißt und mit der Bestimmung Allahs unzufrieden ist, so ist dies nicht erlaubt, da 'Abdullah Ibn Mas'ud -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Zu uns gehört nicht jener, der sich ins Gesicht schlägt, seine Kleider zerreißt und mit Worten aus der Jahiliya (vorislamischen Zeit) ruft.“ Überliefert von Al-Bukhary (1294).
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Was die Totenklage, Wehklage, sich ins Gesicht schlagen, die Kleidung zu zerreißen, das Gesicht zu zerkratzen, die Haare auszureißen und Bittgebete, um Unheil und Vernichtung zu sprechen, so ist all das mit Übereinstimmung der Gefährten verboten. Und die Mehrheit der Gelehrten haben das Verbot klar und deutlich ausgedrückt. Was das Weinen und die Trauer im Herzen angeht, so besagt die authentische Sunnah, dass dies erlaubt ist. Dieser Ansicht ist eine (große) Gruppe der Gelehrten.“ Aus „Al-Istidhkar“ (3/67).
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Muslime müssen in diesen Angelegenheiten Geduld haben und auf Allahs Lohn hoffen. Sie dürfen nicht wehklagen, ihre Kleider zerreißen und sich ins Gesicht schlagen etc., da der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Zu uns gehört nicht jener, der sich ins Gesicht schlägt, seine Kleider zerreißt und mit Worten aus der Jahiliya ruft.‘ Er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte auch: ‚In meiner Gemeinschaft gibt es vier Dinge aus der vorislamischen Zeit, von denen sie nicht abgelassen haben: der Stolz auf die vornehme Herkunft, der Angriff auf die Abstammung, das Bitten um Regen bei Sternen und das Wehklagen.‘ Er sagte auch: ‚Die wehklagende Frau, wenn sie vor ihrem Tod nicht reumütig zu Allah zurückgekehrt ist, wird sie am Tag der Auferstehung erhoben, und trägt dabei ein Gewand aus Teer und eine Haut aus Krätze.‘ Überliefert von Muslim in seinem ‚Sahih‘. Wehklagen (arab.: Niyaha) bedeutet, dass man beginnt mit erhobener Stimme über den Verstorbenen zu weinen. Er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte auch: ‚Ich sage mich los von jener, die bei einem Unglück ihre Haare rasiert oder zupft, jener, die bei einem Unglück ihre Kleider zerreißt, und jener, die bei einem Unglück ihre Stimme erhebt.‘ All das geschieht bei Angst. So ist es weder der Frau noch dem Mann erlaubt etwas davon zu begehen.“ Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (13/414).
Und Allah weiß es am besten.