Alles Lob gebührt Allah..
Es ist der Frau erlaubt ihre Nägel, mit Substanzen, die keinen Schaden verursachen, zur Zierde zu lackieren. Es besteht auch kein Problem darin damit zu beten, es sei denn dieser Nagellack beinhaltet eine Substanz, die das Wasser daran hindert, was darunter ist zu erreichen. Dann sind Gebets- und Ganzkörperwaschung erst gültig, nachdem dieser entfernt wird. Und wenn die Gebetswaschung ungültig ist, dann auch das Gebet.
In den Fatawa des Ständigen Komitees (5/218) steht: „Wenn das Lack auf der Nageloberfläche wasserundurchlässig ist, dann gilt die Gebetswaschung erst nach dessen Entfernung. Wenn sie aber wasserdurchlässig ist, dann gilt die Gebetswaschung, so wie es bei Henna der Fall ist.“
Und Allah weiß es am besten.