Alles Lob gebührt Allah..
Allah -erhaben ist Er- sagte: „Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ [An-Nisa:103] Die Zeiten der fünf Gebete wurden in der Frage Nr. 9940 im Detail dargelegt.
„Das Gebet vor der Zeit ist, gemäß dem Konsens der Muslime, ungültig. Wenn man also vor der Gebetszeit betet (dann gibt es zwei Fälle):
- Wenn man es absichtlich macht, dann ist das Gebet ungültig und man ist von der Sünde nicht frei.
- Und wenn man es unabsichtlich macht, weil man meint die Gebetszeit wäre eingetroffen, dann begeht man keine Sünde und das Gebet wird dann als ein freiwilliges Gebet gezählt. Jedoch muss man es wiederholt werden, da zu den Bedingungen (für die Annahme) des Gebets die (Einhaltung der) Zeit gehört.“
Von den Worten von Schaikh Muhammad Ibn Salih Al-'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein-, aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (2/88).