Alles Lob gebührt Allah..
Wir begrüßen deine Eifersucht und Besorgtheit bezüglich der Verrichtung der Rituale deiner Religion. Von Allah erbitten wir für dich die Festigung und Gewährung des Erfolgs.
Die Situation bezüglich des Jumu'ah-Gebetes ist genauso. So wird die Verpflichtung dazu für ihn aufgehoben, falls er vorher alles Mögliche unternommen hat, um das Gebet zu verrichten. Doch wenn er daran doch gehindert wird, so ist es unbedenklich, dass er an seiner Stelle das Dhuhr-Gebet verrichtet.
Die Gelehrten haben bereits Entschuldigungsgründe erwähnt, durch welche das Unterlassen des Gemeinschafts- und Jumu'ah-Gebetes gerechtfertigt werden kann. Darunter sind die Angst vor einem ungerechten Herrscher um das eigene Leben, oder vor dem Erleiden eines Schadens seinerseits im Bezug auf die eigene Existenz.
Imam Schaafi'i, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Falls er Angst hat, dass wenn er zum Jumu'ah-Gebet rausgeht, dass der Herrscher ihn zu Unrecht einsperrt, so ist ihm das Fernbleiben von dem Jumu'ah-Gebet gestattet.“
[Ende des Zitates aus al-Um, 1/218]
Und al-Mardawi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Und zu den Entschuldigungsgründen, welche das Unterlassen des Gemeinschaftsgebetes und des Jumu'ah- Gebetes rechtfertigen, gehört die Angst vor einem Schaden für seine Existenz, von welcher er abhängig ist, oder für die Bewahrung eines Vermögen, für welche er beauftragt wurde.“