Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Die Gelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- waren sich darüber uneinig, ob sie (vom Urteil her) das Rasieren und Kürzen dem Zupfen, in Bezug auf das Entfernen der Augenbrauen (An-Nams), anfügen sollen. So gab es Gelehrte, welche die Mehrheit sind, die das Rasieren und Kürzen dem Zupfen hinzugefügt haben, weshalb es der Person nicht erlaubt ist die Haare der Augenbrauen zu rasieren oder zu kürzen, genauso wie es verboten ist sie zu zupfen.
Die zweite Ansicht besagt, dass das „Entfernen“ speziell nur auf das Zupfen bezogen ist, weshalb es erlaubt sei die Haare der Augenbrauen zu rasieren oder zu kürzen. Dies ist die Ansicht der Hanbaliten.
In „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (14/82) steht: „Die Rechtsgelehrten waren sich darüber einig, dass das Zupfen der Augenbrauen zum verbotenen „Entfernen“ (An-Nams) gehört, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Allah verfluche die Frauen, die die Augenbrauen (anderer) entfernen, und diejenigen, die dies bei sich machen lassen.‘
Sie waren sich jedoch über das Enthaaren und Rasieren uneinig. So waren die Malikiten und Schafi'iten der Ansicht, dass das Enthaaren zum Zupfen gehört. Die Hanbaliten aber waren der Meinung, dass das Enthaaren und Rasieren erlaubt und dass nur das Zupfen verboten sei.“
Zweitens:
Zum verbotenen Entfernen gehört nicht die Entfernung von Haaren, wenn diese dem Auge schaden oder über der gewohnten Grenze hinausgehen, sodass die Augenbrauen die Blicke anziehen und für die Frau unangenehm sind. So soll in diesem Fall so viel entfernt werden, dass sie den Augenbrauen der Allgemeinheit der Leute entsprechen, denn in diesem Fall werden die Haare nur entfernt, um Schäden abzuwehren und zu entfernen. Und dadurch werden sie nur auf ihre natürliche Form zurückgeführt.
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn die Augenbrauen durch das Zupfen entfernt werden, dann ist es verboten – ja sogar eine große Sünde. Denn dies gehört zum Entfernen (An-Nams), dessen Täter der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verflucht hat. Wenn sie aber geschnitten oder rasiert werden, so haben einige Gelehrte dies als verpönt angesehen, andere wiederum haben dies verboten es zum Entfernen gezählt. Sie sagten, dass sich das Entfernen (An-Nams) nicht nur auf das Zupfen beschränkt, sondern allgemein für alles gilt, wodurch man die Haare verändert, die Allah nicht erlaubt hat zu entfernen, wenn es im Gesicht ist. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Frau dies nicht machen soll, auch wenn wir der Ansicht wären, dass es verboten oder verpönt wäre sie durch Abschneiden oder Rasieren zu entfernen, es sei denn es sind viele Haare auf den Augenbrauen, sodass sie über dem Auge herunterhängen und das Sehen beeinflussen. Hier besteht kein Problem darin das zu entfernen, was stört.“ Aus „Majmu' Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (11/133).
Er -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte auch: „Was das Entfernen der Haare der Augenbrauen angeht, so besteht kein Problem darin, wenn sie sehr dick sind. Wenn die Dicke aber gewöhnlich ist, dann ist es besser sie so zu lassen, wie sie sind, und es besteht kein Problem, sie mit der Schere oder dem Rasierer anzupassen – aber nicht zupfen, denn das Zupfen gehört zum verbotenen Entfernen (An-Nams).“ Aus „Fatawa Nur 'Ala Ad-Darb“.
Und Allah weiß es am besten.