Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Das Feiern des Geburtstages ist verboten (Haram) und nicht erlaubt, und zwar aus zweierlei Gründen:
Erstens: Es ist eine Neuerung (Bidʿah) in der Religion, wobei das Erfinden von sich wiederholenden Feiern (Anlässen) nicht erlaubt ist.
Zweitens: Darin liegt eine Nachahmung der Nichtmuslime, da es zu ihren Traditionen gehört.
Die Weisheit hinter dem Verbot der Nachahmung der Nichtmuslime in ihren äußeren Taten und Bräuchen (Traditionen) ist die Bewahrung des Muslims vor dem Irregehen. Der Schaytan versucht ihn durch die Nachahmung schrittweise, dazu zu bringen, an ihrem Weg und ihrem Verhalten (ihrer Leitung) Gefallen zu finden, sodass er von der Wahrheit abgeirrt wird, so wie sie irregingen.
Ibn Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Das Geheimnis dahinter ist, dass die Nachahmung ihrer im äußeren Verhalten, dazu führt, dass man sie in ihren Zielen (Absichten) und Taten nacheifert.“ Ende des Zitats aus „Iʿlam Al-Muwaqqiʿin“ (5/13-14)
Das Feiern des Geburtstages stellt demnach keinen Unglauben (Kufr) da, und es wird auch die guten Taten der Person nicht auslöschen, jedoch ist es verboten (Haram), aus den vorher erwähnten Gründen.
Zweitens:
Dass du dich unter Druck gesetzt fühlst, deinen Freunden und Bekannten für die Glückwunsche und Geschenke zu danken, kann missverstanden werden als deine Zustimmung und Zufriedenheit mit dem Feiern dieses Anlasses.
In solchen Fällen solltest du jenen, die dir gratulieren und Geschenke machen, in guter Art und Weise das Islamische Urteil diesbezüglich erklären.
Wenn du furchtest, dass aufgrund dessen eure Freundschaft und Beziehung zerstört wird, so kannst du ihnen für deren Zuneigung danken und erklären, dass du die Geschenke aufgrund eurer Freundschaft und Liebe akzeptierst und nicht aufgrund deines Geburtstages.
Ebenso solltest du sie bitten, dies nicht wieder zu tun, weil du grundsätzlich diesen Anlass, der mit deiner Person selbst zu tun hat, nicht feierst, wieso sollten es dann die anderen feiern?
Für mehr Details siehe das Rechtsurteil mit der Nr. (146449 )
Und Allah weiß es am besten.