Alles Lob gebührt Allah..
Es ist nur erlaubt Gold gegen Bargeld zu verkaufen, unter der Voraussetzung, dass das Gold und Geld im Kaufgeschäft selbst übergeben werden. Dies wird von den Rechtsgelehrten als „Taqabud“ (Übergabe) bezeichnet. So nimmt der Kunde das Gold und der Verkäufe das Geld. Es ist nicht erlaubt Gold ohne Übergabe zu verkaufen.
Demzufolge musst du dies demjenigen erklären, der bei dir einkaufen will. Der Muslim muss ebenso auf den Geboten Allahs oder Seines Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hören und ihnen gehorchen. Du tust dies nicht, weil du ihnen nicht vertraust, sondern um dem Gesetzgeber (Allahs) zu folgen. Außerdem sollst du dies auf schöne Art und Weise von dir geben.
Der ehrenwerte Schaikh Muhammad Ibn Salih Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Wie ist das Urteil, wenn Gold übergeben wird, bevor das Geld entgegengenommen wird? Bei Verwandten befürchte ich, dass der Kontakt abbricht, jedoch weiß ich, dass sie den Preis auf jeden Fall zahlen, auch wenn es erst nach einer gewissen Zeit ist.“
Antwort: „Du musst die allgemeine Grundregel kennen, die besagt, dass der Verkauf von Gold gegen Bargeld niemals erlaubt ist, es sei denn, wenn das Geld vollständig entgegengenommen wird. Es gibt hierbei keinerlei Unterschied zwischen Verwandten und Fremden, da die Religion Allahs niemanden begünstigt. Und wenn sich dein Verwandter wegen der Gehorsamkeit Allahs -erhaben ist Er- gegenüber aufregt, dann soll er es tun, denn dann ist er der Ungerechte und Sünder, der von dir will, dass du dich Allah -erhaben ist Er- widersetzt. Du aber bist mit ihm auf beste Weise umgegangen, als du ihn daran hindern wolltest, ein verbotenes Kaufgeschäft zu führen. Wenn er aus diesem Grund nun wütend wird oder den Kontakt zu dir abbricht, dann begeht er die Sünde und auf dir lastet nichts.“ Aus „Fiqh wa Fatawa Al-Buyu'” (S. 389), zusammengefasst und geordnet von Aschraf 'Abdul Maqsud.