Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Es ist in einem Darlehensvertrag nicht gestattet, dass der Kreditgeber vom Kreditnehmer verlangt, das Darlehen mit einem höheren Betrag zurückzuzahlen, als er erhalten hat. Die Gelehrten sind sich einig, dass jedes Darlehen, bei dem der Kreditnehmer einen Gewinn erzielt, als Riba (Zins) betrachtet wird.
Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“ (4/240): „Jedes Darlehen, bei dem vereinbart wird, dass es mit einem Aufschlag zurückgezahlt wird, ist zweifellos verboten. Ibn al-Mundhir sagte: ‚Die Gelehrten sind sich einig, dass wenn der Kreditgeber darauf besteht, dass der Kreditnehmer einen Aufschlag oder ein Geschenk hinzufügt, wird das Nehmen dieses Aufschlags als Riba betrachtet. Es wurde auch überliefert, dass Ubayy ibn Ka'b, Ibn 'Abbas und Ibn Mas'ud Darlehen ablehnten, bei denen Zinsen erhoben wurden.‘“
Zweitens:
Es ist erlaubt, dem Kreditnehmer Gebühren für tatsächlich erbrachte Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Darlehen zu berechnen, vorausgesetzt, dass der gezahlte Betrag den tatsächlichen Kosten der erbrachten Dienstleistungen entspricht. Wenn der Betrag über die tatsächlichen Kosten hinausgeht, wird dies als Riba betrachtet.
Das Islamische Fiqh-Komitee hat in seiner Entscheidung Nr. 13 (1/3) festgelegt: „Erstens: Es ist erlaubt, Gebühren für Darlehensdienstleistungen zu erheben, solange diese innerhalb der tatsächlichen Kosten liegen. Zweitens: Jede Erhöhung über die tatsächlichen Kosten hinaus ist verboten, da sie als verbotener Riba gilt.“
Und aus dem, was daraus hervorgeht, ist, dass die Gebühren nicht über die tatsächlichen Kosten hinausgehen sollten, weder durch eine Erhöhung des Betrags noch durch eine Verzögerung bei der Rückzahlung.
Schaikh Yusuf Asch-Schubaili -möge Allah ihn beschützen- sagte: „Wenn die vereinbarte Erhöhung durch die Bank mit der Laufzeit der Rückzahlung oder dem Darlehensbetrag verknüpft ist, dann ist dies verboten, unabhängig davon, ob sie in Raten (zum Beispiel jedes Jahr 0,5 Prozent) an die Bank gezahlt wird oder ob sie einmalig bei Kreditaufnahme oder Rückzahlung gezahlt wird, unabhängig davon, ob sie als Zinsen, Dienstleistungsgebühren oder Gebühren bezeichnet wird. Die Relevanz von Verträgen liegt in den Bedeutungen und Tatsachen, nicht in den Namen. Wenn die vereinbarte Erhöhung jedoch ein fester Betrag ist, der nicht von der Höhe des Darlehens oder der Laufzeit der Rückzahlung beeinflusst wird, wie wenn die Bank eine feste Gebühr für die Darlehensvergabe festlegt, beispielsweise 150 Dinar, dann scheint es erlaubt zu sein, solche Transaktionen abzuwickeln, unabhängig davon, ob diese Gebühren separat von der Rückzahlung des Darlehens geleistet werden oder ob sie zur Gesamtsumme des Darlehens hinzugefügt werden. Diese Gebühren sind in Wirklichkeit keine Zinsen, sondern Gebühren, die die Bank für die Aktivitäten erhält, die sie für die Darlehensvergabe wie Kommunikation, Korrespondenz und die Bezahlung von Mitarbeitern durchgeführt hat. Für diese Aktivitäten ist nach den religiösen Prinzipien eine Gebühr gerechtfertigt.“
Und Allah weiß es am besten.