Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Es ist verpflichtend, dass das Wasser alle Teile der Gebetswaschung erreicht. Ein Beweis dafür ist aus der Sunnah des Propheten, Allahs Frieden und Segen seien auf ihm. Über Khalid Ibn Ma'dan wird berichtet: „Einige Gefährten des Propheten berichteten, dass der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - einen Mann beim Beten sah. Auf der Rückseite seines Knöchels befand sich ein Fleck von der Größe eines Dirhams, den das Wasser nicht erreicht hatte. Der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - befahl ihm, die Waschung und das Gebet zu wiederholen.” Überliefert von Abu Dawud (175) und von Al-Albani als authentisch eingestuft in 'Irwa' Al-Ghalil, (Band 1/127).
Die vier Rechtsschulen sind sich einig, dass es für die Gültigkeit der Gebetswaschung (arab. Wudu) erforderlich ist, Hindernisse zu entfernen, die das Eindringen von Wasser zu den Körperteilen verhindern. Siehe: Al-Mawsu`ah Al-Fiqhiyyah (43/329).
Zweitens:
Die Bestimmung der Substanzen, die das Eindringen von Wasser zur Haut verhindern, hängt von ihrer physischen Form ab. Die Gelehrten haben dies genau betrachtet und kamen zu dem Schluss, dass es zwei Arten von Substanzen gibt:
Die erste Art: Substanzen mit (einer festen) Konsistenz, das heißt, sie bleiben als Schicht erhalten. Wenn sie auf den Körper aufgetragen werden, bleiben sie als zusammenhängende Teile bestehen und können durch Schälen oder Abwischen entfernt werden. Beispiele hierfür sind wachshaltige Substanzen und Lacke.
Substanzen mit einer gewissen Festigkeit:
- Entweder sind sie nicht wasserbeständig, wie einige Make-up-Produkte und Puder. In diesem Fall genügt es für diejenige, die ihre Gebetswaschung (arab. Wudu) durchführt, die Haut gründlich zu massieren, damit sie sicher sein kann, dass das Wasser sie erreicht.
Shaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Wenn die Reinheit (das Wasser) nicht ohne Reiben erreicht wird, wie bei dichten Haaren, dann ist es Pflicht, es zu reiben. Wenn die Reinheit jedoch auch ohne Reiben erreicht wird, ist es (dennoch) empfohlen... Weil durch das Reiben Reinigung und die notwendige Gewissheit gewährleistet werden, so wie das Einreiben der Finger bei der Gebetswaschung (arab. Wudu).” Entnommen aus: Sharh Umdatu Al-Fiqh (1/367-368).
Shaikh Ibn Uthaimin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die Pflicht bei der rituellen Gebetswaschung (arab. Wudu) und der rituellen Ganzkörperwaschung (arab. Ghusl) ist es, dass das Wasser über jedes Glied fließt, das gereinigt werden soll. Was das Einreiben betrifft, so ist es nicht verpflichtend, kann jedoch notwendig sein, wenn die Situation es erfordert. Dies kann der Fall sein, wenn das Wasser sehr kalt ist oder wenn auf dem Körperteil Öl, Fett oder Ähnliches vorhanden ist. In solchen Fällen wird das Einreiben empfohlen, um sicherzustellen, dass das Wasser alle Teile erreicht, die gereinigt werden sollen." Ende des Zitats, entnommen aus Fatāwa Nur ʿala Ad-Darb, (3/94).
Oder diese Substanzen sind wasserbeständig, wie es bei einigen Make-up-Produkten der Fall ist. In diesem Fall müssen sie vor der rituellen Waschung entfernt werden, damit das Wasser während des Waschens die Haut erreicht.
An-Nawawi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Unsere Gefährten haben gesagt: Wenn jemand Fett, Wachs, Teig oder Henna auf seinen Fußsohlen schmilzt oder aufträgt und Rückstände davon bleiben, muss er es entfernen, da es das Eindringen von Wasser zur Haut behindert.” Ende des Zitats, entnommen aus: Al-Majmūʿ (1/426).
Die zweite Art: Substanzen ohne feste Konsistenz:
Das bedeutet, dass sie keine feste Schicht bilden. Sobald sie auf den Körper aufgetragen oder aufgetragen werden, verlieren sie ihren festen Zusammenhalt, lösen sich auf und werden von der Haut absorbiert. Sie hinterlassen keine eigenständige feste Substanz, sondern nur einen Rückstand wie Farbe. Dies gilt zum Beispiel für die meisten Cremes, Öle, den Rückstand von Kajal und Henna. Das Vorhandensein dieser Substanzen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der rituellen Gebetswaschung (arab. Wudu). Wenn jedoch die Substanz ölig oder ölartig ist, sollte der Reinigende die Haut gut reiben, um sicherzustellen, dass das Wasser sie erreicht.
Shaikh Ibn Uthaimin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Wenn das Fett (Öl) keine feste Schicht hat und nur sein Rückstand auf den reinen Körperteilen bleibt, dann schadet es nicht. In diesem Fall sollte man jedoch sicherstellen, dass man seine Hand über die Stellen der Gebetswaschung (arab. Wudu) führt, denn normalerweise unterscheidet sich Öl vom Wasser. Es könnte sein, dass nicht alle Körperteile, die gereinigt werden sollen, davon erreicht werden." Ende des Zitats, entnommen aus: Fatawa Ibn Uthaimin. (11/147)
Und Allah weiß es am besten.