Alles Lob gebührt Allah..
Das, was dieser Muslim tut, ist verboten und es besteht kein Zweifel über dessen Verbot. Denn Al-Bukhary (2236) und Muslim (1581) überlieferten über Jabir Ibn Abdillah -möge Allah mit beiden zufrieden sein-, dass er den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, im Jahr der Eroberung Mekkas, sagen hörte: „Wahrlich, Allah und Sein Gesandter haben den Verkauf von Berauschendem, Verendetem, Schwein und Götzen verboten.“
Und egal ob man es den Schriftbesitzern, einem Hund oder niemandem gibt, so ist der Kauf und Verkauf vom Schwein verboten und der Lohn dafür auch.
Ibn Al-Mundhir -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die Gelehrten waren sich darüber einig, dass der Kauf und Verkauf von Schwein verboten ist.“
Aus „Al-Ausat“ (20/10).
Ibn Battal -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die Gelehrten waren sich darüber einig, dass der Kauf und Verkauf von Schwein verboten ist.“
Aus „Scharh Sahih Al-Bukhary“ (344/6).
Und was den Verzehr betrifft, so ist dieser auch verboten. Der Verbot dafür ist bekannt, gemäß Allahs Buch, der Sunnah Seines Gesandten und dem Konsens der Muslime.
Doch wer dies tut, egal ob nur einmal oder öfter, muss aufrichtig zu Allah -der Mächtige und Gewaltige- zurückkehren, Ihn für das, was geschehen ist, um Vergebung bitten und solch eine Tat nicht wiederholen. Er darf in der Religion Allahs niemanden betrügen, die Zufriedenheit der Menschen ersuchen und sich ihnen nicht mit Dingen anbiedern, mit denen man sich dem Allerbarmer -der Mächtige und Gewaltige- widersetzt. Er kann, wenn er einen Muslim oder Nicht-Muslim speisen will, diesen erlaubtes Essen und Trinken geben. Er darf ihm nicht helfen sich Allah -der Mächtige und Gewaltige- zu widersetzen und er selbst darf sich seinem Herrn nicht widersetzen, damit er jemand anderem etwas zu Essen oder zu Trinken zu gibt.
Und Allah weiß es am besten.