Alles Lob gebührt Allah..
Ich habe diese Fragestellung unserem Schaikh ˈAbdur-Rahman Al-Barrak -möge Allah ihn bewahren- vorgetragen, worauf er antwortete:
„Eine solche Wortwahl (ein solcher Ausdruck) ist nichtig und übel. Es ist nicht erlaubt Allah die Vermutung zuzuschreiben. Und man darf auch nicht sagen: „Allah hat so vermutet (gedacht)“ oder „Allah hat gut über Soundso vermutet“ etc.“
Und Allah weiß es am besten.