Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Das Urteil über die Verfügungsgewalt des Kranken, der nicht bei Verstand ist

Frage

Mein Bruder und ich haben einen Geldbetrag von unserer Großmutter geliehen. Nach einer Zeit hat meine Mutter sie über den Kredit angesprochen, doch sie sagte: „Was bei dir und deiner Familie ist, darüber sollst du nicht sprechen.“ Als sie krank und im Krankenhaus war, überwies mein Bruder ihr den halben Betrag, den er besaß, und sagte ihr, dass er es ihr überwiesen hätte und noch etwas ausstehe. Sie sagte ihm dann: „Wer sagte, dass du das Geld überweisen sollst?“ Nach einer Zeit starb meine Großmutter. Bevor sie aber starb, verlor sie den Verstand. Meine Mutter hat sie auf die Beträge angesprochen und sagte: „Unsere Leben sind in Allahs Hand, aber wie sollen sie es begleichen? Sollen sie es für dich teilweise spenden?“ Meine Großmutter schwieg eine Weile und sagte dann: „Sie sollen es spenden.“ Reicht ihre Aussage, dass sie uns verziehen hat oder nicht? Wird ihre Aussage beachtet, wenn sie den Verstand verliert? Bitte antworten Sie!

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Diese Frage stellte ich unserem Schaikh 'Abdurrahman Al-Barrak.

Antwort: „Solche Aussagen, wie: „Was bei dir und deiner Familie ist, darüber sollst du nicht sprechen“, und: „Wer sagte, dass du das Geld überweisen sollst“, sind nicht klar und deutlich genug, so dass gesagt werden könnte, dass das Geld dir gehören würde, da es Wörter sind, die man aus Höflichkeit im guten Umgang mit den Leuten sagt. Sie hat nicht klar und deutlich ausgesagt, dass sie auf ihr Geld verzichten würde.

Ihre Aussage: „Spendet es“, darf in diesem Fall nicht erachtet werden. Und das Anrecht der Erben ist die Grundlage, was nur durch Gewissheit entfällt. Hier aber gibt es keine Gewissheit, aufgrund ihrer Krankheit und weil sie den Verstand verlor.

Demnach müsst ihr die Erben über ihre Worte informieren, dass ihr den Restbetrag spenden sollt. Wenn sie damit einverstanden sind, dann sollt ihr in ihrem Namen spenden. Und wenn nicht, dann müsst ihr das Geld den Erben zurückgeben und es dem restlichen Erben hinzufügen.“

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid