Alles Lob gebührt Allah..
Diese Frage stellte ich unserem Schaikh 'Abdurrahman Al-Barrak.
Antwort: „Solche Aussagen, wie: „Was bei dir und deiner Familie ist, darüber sollst du nicht sprechen“, und: „Wer sagte, dass du das Geld überweisen sollst“, sind nicht klar und deutlich genug, so dass gesagt werden könnte, dass das Geld dir gehören würde, da es Wörter sind, die man aus Höflichkeit im guten Umgang mit den Leuten sagt. Sie hat nicht klar und deutlich ausgesagt, dass sie auf ihr Geld verzichten würde.
Ihre Aussage: „Spendet es“, darf in diesem Fall nicht erachtet werden. Und das Anrecht der Erben ist die Grundlage, was nur durch Gewissheit entfällt. Hier aber gibt es keine Gewissheit, aufgrund ihrer Krankheit und weil sie den Verstand verlor.
Demnach müsst ihr die Erben über ihre Worte informieren, dass ihr den Restbetrag spenden sollt. Wenn sie damit einverstanden sind, dann sollt ihr in ihrem Namen spenden. Und wenn nicht, dann müsst ihr das Geld den Erben zurückgeben und es dem restlichen Erben hinzufügen.“
Und Allah weiß es am besten.