Alles Lob gebührt Allah..
Die zwei Festtagsgebete sind eine gemeinschaftliche Pflicht (Fard Kifayah). Einige Gelehrten sagten, dass sie für jeden Einzelnen verpflichtend sind, genauso wie es mit dem Freitagsgebet der Fall ist, und dass der Gläubige sie nicht unterlassen darf.
Und Allah ist der Gewährer des Erfolgs.
Und Allah weiß es am besten.