Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Wir bitten Allah -erhaben ist Er- darum, dass Er dich heilt und dich für dein Leiden belohnt.
Wer an unfreiwilligem Urinieren leidet, der muss alles tun, es zu verhindern, dass sich der Urin verbreitet, wie einen Beutel oder Windeln. Dann soll man für jedes Gebet die Gebetswaschung vollziehen. Wenn es aber einem schwer fällt für jedes Gebet die Gebetswaschung zu vollziehen, dann ist es erlaubt, dass man das Mittags- und Nachmittagsgebet und das Abend- und Nachtgebet zusammenzieht, egal ob in der Zeit des ersten oder zweiten Gebets.
Die Windel muss man nicht wechseln, wenn sie gut verschlossen ist und nicht ausläuft.
In „Scharh Muntaha Al-Iradat“ (1/120) steht: „Jeder, der regelmäßig unrein wird, wie die Mustahadah, jemand der an unwillkürlichem Urinieren, Präejakulat oder Blähungen leidet, muss die unreine Stelle reinigen, und dann mit etwas daran festbinden, was daran hindert, dass etwas auslaufen könnten, soweit es möglich ist…“
Man muss weder die Ganzkörperwaschung noch das Tuch, für jedes Gebet, wechseln, solange nichts ausläuft, denn die kleine Unreinheit kann nicht verhindert werden, wenn sie stark ist.
Und wessen kleine Unreinheit sich stetig wiederholt, der soll für jedes Gebet die Gebetswaschung vollziehen, wenn etwas austritt.“
Es gibt Gelehrte, die der Ansicht waren, dass man nichts anziehen müsste, was das Auslaufen verhindert. Dies ist die Ansicht der Malikiten und du kannst diese nehmen, wenn es dir schwer fällt eine Windel zu tragen.
Al-Khattab Al-Maliki -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „In „Al-Mudawwanah“ wird als erwünscht erachtet, dass man dies mit einem Tuch abwehrt. Sanad sagte, dass dies keine Pflicht sei, da man mit diesem Tuch beten würde und darin die Unreinheit vorhanden sei, so wie man mit seiner Kleidung betet.
Sanad fragte: „Ist es erwünscht das Tuch zu wechseln?“ Al-Ibyani antwortete: „Es ist zu jedem Gebet erwünscht, und dass man sie betet.“ Nach Sahnuns Ansicht aber ist es nicht erwünscht und das Waschen des Schambereichs ist für ihn unbedeutender als das.“ Aus „Mawahib Al-Jalil“ (1/143).
Wenn es dir, auf das Gebet bezogen, schwer fällt dich zu reinigen und jedes Gebet zu seiner Zeit zu verrichten, dann darfst jeweils zwei Gebete zusammenlegen. So betest du das Mittags- und Nachmittagsgebet mit einer Reinheit und tust es beim Abend- und Nachtgebet gleich.
Schaikh Al-Islam Ibn Taimiyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Majmu’ Al-Fatawa“ (14/24): „Der Kranke und die Mustahadah können die Gebete zusammenlegen.“
Dadurch wird klar, dass man folgender Reihenfolge gehen sollte:
1. Du schützt dich mit etwas, was das Auslaufen verhindert. Dies musst du nicht wechseln und die Stelle musst du nicht für jedes Gebet waschen, solange es noch festgebunden ist. Jedoch musst du, wenn die Gebetszeit eingetroffen ist, die Gebetswaschung vollziehen.
2. Wenn es dir schwer fällt etwas festzubinden, dann darfst du der Ansicht der Malikiten folgen, in der dies nicht verpflichtet wird.
3. Du darfst jeweils zwei Gebete miteinander zusammenlegen.
Zweitens:
Derjenige, der dazu in der Lage ist Wasser für die Gebetswaschung zu benutzen, dessen Trockenwaschung ist ungültig. Er muss sogar jemanden bezahlen, der ihn wäscht, wenn er die Gebetswaschung nicht selber vollziehen kann und jemanden gefunden hat, der ihn für eine Gegenleistung waschen würde.
In „Kaschaf Al-Qina’“ (1/102) steht: „„Wenn jemand, der keine Beine hat, oder seinesgleichen“, wie der Gelähmte oder derjenige, der so krank ist, dass er die Gebetswaschung nicht selber vollziehen kann, „jemanden findet, der ihn für einen Lohn wäscht, dazu in der Lage ist und es keine Nachteile bringt“, ob sich selbst oder jenen, für die er auskommen muss, „dann muss er dies tun“, da er diesbezüglich als gesund gilt.
„Und wenn er jemanden gefunden hat, der bei ihm die Trockenwaschung vollzieht, aber niemanden für die Gebetswaschung gefunden hat, dann muss er auch dies tun“, wie der Gesunde, der die Trockenwaschung, aber nicht die normale Gebetswaschung, vollziehen kann.
„Wenn er aber niemanden findet“, der ihn wäscht oder bei ihm die Trockenwaschung vollzieht, da er ihn nicht bezahlen kann, „dann soll er entsprechend seines Zustandes beten“. In Al-Mughni steht: „Diesbezüglich kenne ich keine Meinungsverschiedenheit.“
Genauso ist es, wenn man nur jemanden findet, teurer ist, als der davor, außer wenn es wenig ist. Was mit dem Taymmum zutun hat:
„Er muss es nicht wiederholen“, wie jemand, der beide Reinheiten verloren hat.
„Und das Waschen des Schambereichs fällt unter dasselbe Urteil“, also wie die Gebetswaschung, wie bereits erwähnt.
„Und wenn jemand für die Reinigung dieser Person spenden würde, dann muss er dies annehmen.““ Ende der Aussage.
Solange du in der Lage bist die Gebetswaschung zu vollziehen, ist das deine Pflicht und die Trockenwaschung ist in dem Fall ungültig.
Drittens:
Wenn du die Ganzkörperwaschung vollziehen musst, zum Beispiel durch Pollution, du selbst dich aber nicht waschen kannst und niemanden findest, der dich umsonst oder für ein Entgelt wäscht, dann darfst du, für diese große Unreinheit, die Trockenwaschung vollziehen, so wie es aus den vorigen Überlieferungen bekannt ist.
Hier darf man nicht locker/nachlässig sein. Du solltest dich darum bemühen die Ganzkörperwaschung entweder selber zu vollziehen, oder jemanden zu bezahlen, der dich wäscht, wenn du niemanden findest, der es kostenlos macht. Und wenn du nicht dazu imstande bist, dann sollst du die Trockenwaschung vollziehen, bis du dich waschen kannst, dann sollst du es auch tun.
Und wenn andere dich waschen, dann sollen sie Wasser über dich gießen und du sollst dabei deinen Schambereich bedecken, der vom Bauchnabel bis zu den Knien entlang geht.
Manche Gelehrte waren der Ansicht, dass derjenige, der sich nicht waschen, jedoch die Gebetswaschung vollziehen kann, für die große Unreinheit die Trockenwaschung und anschließend die Gebetswaschung vollziehen soll. Es besteht kein Zweifel, dass dies sicherer und besser ist, um so aus dem Bereich der anerkannten Meinungsverschiedenheit der Gelehrten auszutreten.
Wenn du also die Gebetswaschung vollziehen kannst, aber nicht die Ganzkörperwaschung, wie auf deiner Frage ersichtlich, dann vollziehe die Trockenwaschung für die große Unreinheit und anschließend die Gebetswaschung für das Gebet.
Schaikh Al-Islam -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn der Mann und die Frau in der Lage sind die Gebetswaschung und die Trockenwaschung zu vollziehen, dann sollen sie es tun.
Wenn sie sich auf die Trockenwaschung beschränken, dann genügt dies, nach einer von zwei Überlieferungen der Gelehrten.
Die Rechtsschulen von Abu Hanifa und Malik aber sagen, dass man nicht die Reinigung mit Wasser mit der Reinigung mit Erde zusammenlegen solle, also die Grundlage mit dem Ersatz. Sie sagen, dass man entweder das Eine oder das Andere machen solle.
Die Rechtsschulen von Asch-Schafi’i und Ahmad sagen, dass man das, was einem möglich ist, mit Wasser waschen soll, und den Rest mit der Trockenwaschung.
Und wenn man die Gebets- und die Trockenwaschung vollzieht, dann ist es gleich ob man das eine vor das andere macht, jedoch ist es besser die Gebetswaschung vorher zu machen.“
Aus „Majmu’ Al-Fatawa“ (21/453).
Schaikh ‘Abdul ‘Aziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Ich wurde am Rücken operiert und ich kann nur sehr schwer die Gebetswaschung vollziehen. In einer Nacht hatte ich eine Pollution, jedoch kann ich mich nicht waschen, weil es sonst negative Auswirkungen auf die Verletzung der Operation hat. Reicht es, wenn ich die Trockenwaschung vollziehe? Muss ich nach der Trockenwaschung die Gebetswaschung vollziehen? Oder was soll ich in diesem Fall machen? Ich bitte um eine Antwort.“
Er antwortete: „Der Muslim muss Allah in allen Lagen fürchten, soweit er kann. Denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt.“ [At-Taghabun:16]
Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Was ich euch verbiete, von dem sollt ihr euch fern halten, und was ich euch gebiete, dem sollt ihr nachkommen, soweit ihr könnt.“ Überliefert von Al-Bukhary und Muslim.
Wenn der Kranke also weder die Gebetswaschung noch die Ganzkörperwaschung vollziehen kann, genügt es, wenn er die Trockenwaschung vollzieht. Denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch damit über das Gesicht und die Hände.“ [Al-Maidah:6]
Und das Urteil desjenigen, der nicht in der Lage ist die Gebets- oder Ganzkörperwaschung zu vollziehen, ist wie das Urteil desjenigen, der kein Wasser dafür vorfindet.
Wenn du also die Gebetswaschung, jedoch nicht die Ganzkörperwaschung, vollziehen kannst, dann vollziehe die Gebetswaschung und dann die Trockenwaschung für die Ganzkörperwaschung, so wie Allah -gepriesen ist Er- bereits sagte: „Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt.“ [At-Taghabun:16] Und Allah verleiht den Erfolg.“
Und Allah weiß es am besten.