Montag 24 Jumaada Al-Awwah 1446 - 25 November 2024
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Situationen, in denen es verpflichtend ist für den Eintritt um Erlaubnis zu bitten und wann diese entfallen

Frage

Wir kennen die Situationen, in denen wir innerhalb und außerhalb des Hauses um Eintritt bitten müssen. Könnte ich jedoch bei Ihnen eine detaillierte Erklärung dieser Situationen finden, wie z.B. beim Eintritt in die Küche, das Wohnzimmer oder dem Zuhause, denn meine Schülerinnen stellten mir diese Fragen? Und ist es erlaubt andere Personen zu lobpreisen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Allah -erhaben ist Er- sagte: „O die ihr glaubt, betretet nicht andere Häuser, die nicht eure (eigenen) Häuser sind, bis ihr euch bemerkbar gemacht und ihre Bewohner begrüßt habt. Das ist besser für euch, auf dass ihr bedenken möget!“ [An-Nur:27]

Schaikh As-Sa'di sagte: „Der Schöpfer weist Seine gläubigen Diener dazu an andere Häuser ohne Einverständnis nicht zu betreten, denn darin sind mehrere Nachteile enthalten: Zu diesen gehört, was der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm- erwähnte: „Das bitten um Erlaubnis für den Eintritt wurde aufgrund des Blickes vorgeschrieben.“ Da dies verletzt wird, fallen die Blicke auf die Blöße innerhalb des Hauses. Denn das Haus für den Menschen, welches die Blöße dessen, was dahintersteckt, bedeckt, ist wie die Kleidung, welche die Blöße des Körpers bedecken. Dazu gehört auch, dass es Zweifel im Innern verursacht, im schlimmsten Fall wird einem Diebstahl oder etwas ähnliches vorgeworfen. Denn das Eintreten im Geheimen deutet auf Übles. Und Allah hat den Gläubigen verboten die Häuser andere zu betreten, bis sie darum um Erlaubnis bitten. Das Bitten um Erlaubnis wurde als „sich bemerkbar machen“ bezeichnet, da man sich dadurch auch bemerkbar macht. Wenn man dies nicht tut, entsteht das Gegenteil. „… und ihre Bewohner begrüßt habt“, dies soll so gemacht werden, wie im Hadith: „Der Friede sei auf euch, darf ich eintreten?“ „Das“, gemeint ist das erwähnte Bitten um Erlaubnis, „ist besser für euch, auf dass ihr bedenken möget“, aufgrund mehrerer Vorteile, die darin enthalten sind. Es gehört auch zu den schönen Charaktereigenschaften, bei denen es verpflichtend ist, sich an diese zu halten. Wenn dann erlaubt wird, tritt derjenige, der um Erlaubnis gebeten hat ein.“ Aus „At-Tafsir“ (565).

Zweitens:

Was die Erklärung der Situationen angeht, bei denen um Erlaubnis für den Eintritt bitten muss, so steht in „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah Al-Kuwaitiyah“ (3/145), und auch danach, eine Erklärung dessen. Wir fassen diese zusammen und fügen noch einige Erklärungen in den folgenden Punkten hinzu:

1. Derjenige, der ein Haus betreten will, so kann dieses Haus entweder nur sein eigenes oder ein anderes Haus sein. Wenn es sein eigenes Haus ist, dann ist es entweder leer oder seine Frau lebt darin. Entweder ist sie allein dort oder mit ihr ist eine Verwandte, wie seine Schwester, Tochter, Mutter etc.

Wenn es das eigene Haus ist, und sonst niemand dort wohnt, dann darf er das Haus betreten ohne dafür um Erlaubnis zu bitten, da dies Erlaubnis ihm selbst zusteht. Sich selbst dafür um Erlaubnis zu bitten ist Schwachsinn, wovon die islamische Gesetzgebung frei ist.

2. Wenn seine Frau auch im Haus wohnt, und mit ihr sonst niemand, dann muss er nicht um Eintritt bitten, denn er darf ihren ganzen Körper sehen, jedoch ist es erwünscht, dass er sie seinen Eintritt hören lässt, indem er räuspert, mit den Schuhen klopft etc., denn es könnte sein, dass sie sich in einem Zustand befindet, in dem sie nicht will, dass ihr Ehemann sie so sieht.

3. Wenn in seinem Haus Verwandte leben, wie seine Mutter, Schwester etc., von denen er keine unbekleidet sehen darf, ob Mann oder Frau, dann darf er nicht eintreten, ohne vorher dafür um Erlaubnis zu bitten. Bei einigen Formen dessen gibt es eine Erklärung.

4. Und wenn es nicht sein Haus ist und er eintreten will, dann muss er um Erlaubnis bitten. Es ist ihm, mit Übereinstimmung, nicht erlaubt es ohne Erlaubnis zu betreten, egal ob die Haustür geöffnet oder geschlossen ist.

Vom Bitten um Erlaubnis für den Eintritt in das Haus wird allgemein folgendes ausgenommen:

- Unbewohnte Häuser, in denen es für Menschen nützliche Sachen gibt. Es ist erlaubt diese ohne Erlaubnis zu betreten, basierend auf der allgemeinen Erlaubnis sie zu betreten. Man war sich aber über die Festlegung dieser Häuser uneinig.

- Ebenso ist davon diese Situation ausgenommen, bei der man durch den Eintritt in das Haus Menschenleben oder Vermögen retten kann, sodass, wenn man um Erlaubnis bitten und warten würde, das Menschenleben vergehen oder das Vermögen verloren gehen würde.

5. Die Grundlage besagt, dass es dem Menschen nicht erlaubt ist mit dem Vermögen oder das Recht anderer ohne Erlaubnis des Gesetzgebers oder Besitzers zu verkehren. Wenn dem aber so ist, dann besteht darin keine Verletzung dessen. So ist es mit der Erlaubnis des Besitzers oder bei einer Notwendigkeit erlaubt das Essen eines anderen zu verzehren oder sein Haus zu bewohnen.

6. Der Untergeben bittet den Anführer um Erlaubnis. Diese Thematik unterliegt der Tradition. Das bedeutet, dass wenn es zur Tradition gehört, dass beispielsweise der Lehrer den Schülern den Eintritt erst mit seiner Erlaubnis gestattet, dann müssen ihn um Erlaubnis bitten. Denn die Vormundschaften wurden angesetzt, um die Vorteile/Nutzen zu bewahren und beschützen. Und denjenigen, der die Vormundschaft über etwas besitzt, um Erlaubnis zu bitten, innerhalb der Grenzen seines Bereichs, ist eine Sache, die sein muss, damit die Angelegenheit gerade sind und Chaos unterbunden wird. Und dieses Kapitel ist umfangreich.

7. Der Gast muss um Erlaubnis bitten, bevor er das Haus seines Gastgebers verlassen will.

8. Wenn eine Person zwischen zwei Männern sitzen will, dann muss er sie dafür um Erlaubnis bitten.

9. Und wenn sich jemand ein Buch anschauen will, in denen private Dinge enthalten sind, dann muss er erst um Erlaubnis dafür bitten.

Drittens:

Das „um Erlaubnis für den Eintritt zu bitten“ entfällt, aufgrund folgender Dinge:

1. Wenn dies nicht erlaubt, werden kann:

Das Bitten um Erlaubnis um Eintritt entfällt, wenn dies nicht gemacht werden kann, wie wenn derjenige, der die Erlaubnisgewalt innehat, stirbt, auf einer langen Reise ist, gefangen genommen und ihm verboten wurde andere zu treffen, und die Angelegenheit nicht aufgeschoben werden kann, bis er von seiner Reise oder Gefangenschaft etc. zurückkehrt.

2.  Um Schaden abzuwenden:

Es entfällt ebenfalls, wenn darin Schaden vorhanden ist. So ist es erlaubt anvertraute Güter ohne Erlaubnis zu verkaufen, wenn man befürchtet, dass sie verderben. Es ist auch erlaubt ein Haus ohne Erlaubnis zu betreten, wenn dies dazu führt, dass ein Verbrechen verhindert werden kann.

3. Wenn man sein Anrecht durch das Bitten um Erlaubnis nicht erhalten kann:

Das Bitten um Erlaubnis entfällt bei demjenigen, der auf etwas ein Anrecht hat, wenn dies dazu führen würde, dass das, worauf man Anrecht hat, verloren gehen würde. So ist es der Frau erlaubt vom Geld ihres Mannes so viel zu nehmen, dass es für sie und die Kinder im Guten reichen würde, ohne seine Erlaubnis, wenn er beispielsweise nicht finanziell für sie aufkommt.

Für mehr über dieses Thema und dessen Anstandsregeln, siehe:

https://almunajjid.com/9272

Viertens:

Es ist erlaubt eine Person zu lobpreisen.

Im Hadith steht: „Wer den Menschen nicht dankt, der dankt Allah nicht.“ Überliefert von Ahmad (7939).

Die Lobpreisung, die nur Allah allein gewidmet werden darf, ist die allumfassende Lobpreisung.

Für mehr, siehe die Antwort auf die Frage Nr. 146025 .

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A