Donnerstag 6 Jumaada Al-Awwah 1446 - 7 November 2024
German

Es ist für die Scheidung keine Voraussetzung, dass die Frau davon weiß oder von Angesicht zu Angesicht damit konfrontiert wird

Frage

Vor drei Jahren wurde ich geschieden. Dies geschah über einen Anwalt. Mein Ex-Mann hat dies nicht angefochten, weshalb wir uns darauf geeinigt haben. Was ich bis heute wissen möchte, ist, dass die Aussage „Scheidung“ nicht vor mir getroffen wurde. Einige sagten mir, dass er es mündlich zu mir sagen müsse. Ich bitte um eine Antwort darauf, da es mich schlaflos macht.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es ist nicht vorausgesetzt, dass der Ehemann die Scheidung vor seiner Ehefrau aussprechen muss oder dass sie davon wissen müsse. Sobald er die Scheidung ausspricht oder niederschreibt, gilt sie als gültige, tatsächliche Scheidung, auch wenn die Frau nichts davon weiß.

Wenn dein Ehemann nun beim Anwalt die Scheidung durchgeführt hat, dann ist diese Scheidung gültig und tatsächlich eingetroffen. Siehe auch die Fragen Nr. 9593 und Nr. 20660 .

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Ein Mann ist seit einer langen Zeit von seiner Frau abwesend und hat allein für sich die Scheidung ausgesprochen und ihr nichts davon erzählt. Hat die Scheidung tatsächlich stattgefunden?“

Antwort: „Die Scheidung hat stattgefunden, auch wenn die Frau davon nicht Kenntnis gesetzt wurde. Wenn man die Scheidung mündlich ausspricht, und sagt: ‚Ich habe meine Frau geschieden‘, ist die Frau geschieden, egal ob sie davon weiß oder nicht. Angenommen die Frau hat von der Scheidung erst erfahren, nachdem sie dreimal ihre Periode bekommen hat, dann ist ihre Wartefrist bereits vorbei, obwohl sie nichts davon wusste. Genauso verhält es sich, wenn ein Mann stirbt und seine Frau es erst mitbekommt, nachdem ihre Wartefrist abgelaufen ist. In dem Fall hat sie dann keine Wartefrist mehr, da diese mit dem Ende der Zeitspanne, endet.“

Aus „Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (2/208).

Quelle: Islam Q&A