Alles Lob gebührt Allah..
Die Hajj gehört zu den besten Gottesdiensten und höchsten Taten. Sie ist eine der Säulen des Islams, mit der Allah Muhammad, Allahs Segen und Frieden auf ihm, entsandte. Die Religion des Dieners wird nur mit ihr vollständig.
Mit diesem Gottesdienst kann man erst dann Allah näher kommen, und er wird auch erst akzeptiert, wenn zwei Dinge gegeben sind:
Erstens:
Die Aufrichtigkeit Allah, der Mächtige und Gewaltige, gegenüber. Man beabsichtigt durch ihr nur das Angesicht Allahs und das jenseitige Leben, aber keine Augendiener, keinen Ruf und kein Los am Diesseits.
Zweitens:
Das Befolgen des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, darin in Wort und Tat. Dies ist nur möglich zu verwirklichen, wenn man seine, Allahs Segen und Frieden auf ihm, Sunnah kennt.
Deshalb ist es für denjenigen, der Allah, erhaben sei Er, mit einem Gottesdienst – ob Hajj oder etwas anderes – anbeten will, verpflichtend, dass er die Leitung des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, diesbezüglich lernt, so dass seine Handlung der Sunnah entspricht.
In diesen Zeilen werden wir die Beschreibung der Hajj so zusammenfassen, wie sie in der Sunnah steht.
In der Antwort der Frage Nr. 31819 haben wir bereits die Beschreibung der ‘Umra dargelegt.
Die Arten der Zeremonien der Pilgerfahrt
Es gibt drei Arten von Zeremonien in der Hajj: Tamattu‘, Ifraad und Qiraan.
Tamattu‘ ist, dass man allein für die ‘Umra den Ihram, in den Hajj-Monaten (welche Schawwal, Dhul Qi’da und Dhul Hijja sind, anlegt.
Siehe „Asch-Scharh Al-Mumti‘“ (62/7)) eintritt. Wenn man dann in Mekka ankommt, vollzieht man den Tawaaf (um die Ka’ba laufen) und den Sa’i (das siebenmalige Pendeln zwischen Safa und Marwa) für die ‘Umra, rasiert oder kürzt seine Haare und löst den Ihram auf. Wenn dann der Tarwiya-Tag kommt, welcher der 8. Dhul Hijja ist, tritt man allein für die Hajj in den Ihram ein und kommt all ihren Taten nach.
Der Mutamatti‘ (derjenige, der Tamattu‘ macht) kommt also einer ganzen ‘Umra und einer ganzen Hajj nach.
Ifraad ist dass man allein für die Hajj in den Ihram eintritt. Wenn man dann Mekka erreicht, vollzieht man den Tawaaf und den Sa’i für die Hajj, aber man rasiert oder kürzt die Haare nicht und löst auch den Ihram nicht auf. Vielmehr bleibt man Muhrim (jemand, der sich im Ihram-Zustand befindet), bis man nach dem Steinewerfen der Jamrah ‘Aqaba am ‘Iid-Tag dies auflöst. Und wenn man den Sa’i für die Hajj bis zu der Zeit nach dem Tawaaf des Hajj hinauszögert, besteht darin kein Problem.
Qiraan ist dass man für die ‘Umra und der Hajj gemeinsam in den Ihram eintritt, oder erst für die ‘Umra und dann die Hajj mit einbezieht bevor man mit dem Tawaaf beginnt. (Dies macht man, indem man die Absicht fasst, dass der Tawaaf und der Sa’i für die Hajj und ‘Umra sind).
Die Handlung des Qaarin (derjenige, der den Qiraan vollzieht) ist gleich der des Mufrid (derjenige, der den Ifraad vollzieht), außer dass der Qaarin eine Opfergabe darbringen muss, der Mufrid jedoch nicht.
Die beste dieser drei Arten ist der Tamattu‘. Es ist das, was der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, seinen Gefährten anordnete und dazu anspornte, so sehr, dass wenn jemand als Qaarin oder Mufrid in den Ihram eintritt, er sich sicher sein kann, dass er den Ihram zu einer ‘Umra wechseln kann. Dann löst er diesen auf um ein Mutamatti‘ (jemand, der den Tamattu‘ vollzieht) zu werden, auch wenn dies geschieht, nachdem man für die Ankunft den Tawaaf und den Sa’i vollzieht. Denn der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hat, als er im Jahr der Abschiedspredigt den Tawaaf und den Sa’i vollzogen hat, während mit ihm seine Gefährten waren, jedem angeordnet, der keine Opfergabe hatte, dass er seinen Ihram zu einer ‘Umra wechseln, seine Haare kürzen und den Ihram auflösen soll. Er sagt:
„Wenn ich die Opfergabe nicht mit mir gezogen hätte, dann hätte ich das getan, wozu ich euch angeordnet habe.“
Der Ihram:
Hier werden die Sunan des Ihram praktiziert, was bereits in der angeführten Frage erwähnte wurde; und zwar, dass man sich wäscht, Parfüm aufträgt und betet.
Nach dem Gebet, oder nachdem man auf sein Reittier steigt, soll man in den Ihram-Zustand eintreten.
Wenn man ein Mutamatti‘ ist soll man sagen: „Labbayka Allahumma bi ‘Umra.“ (Hier bin ich, o Allah, mit einer ‘Umra)
Wenn man ein Qaarin ist sagt man: „Labbayka Allahumma bi Hajjatin wa ‘Umra.“ (Hier bin ich, o Allah, mit einer Hajj und einer ‘Umra)
Wenn man ein Mufrid ist sagt man: „Labbayka Allahumma Hajjan.“ (Hier bin ich, o Allah, mit einer Hajj)
Danach sagt man: „Allahumma hadhihi Hajjatun laa Riyaa`a fiha wa la Sum’ah.“ (O Allah, in dieser Hajj ist weder Augendienerei noch ein Trachten nach Ansehen).
Danach spricht man die Talbiyah aus, so wie sie der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, aussprach. Diese ist: „Labbayka Allahumma Labbayk, Labbayka la scharika Laka Labbayk, Inna Al-Hamda wa An-Ni’mata Laka wa Al-Mulk, La scharika Laka.“ (Bedeutet: Hier bin ich, o Allah, hier bin ich! Hier bin ich, Du hast keinen Partner, hier bin ich! Gewiss, das Lob, die Gunst und die Herrschaft gebühren Dir! Du hast keinen Partner.). Zur Talbiya des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, gehörte auch: „Labbayka Ilahal Haqq.“ (Bedeutet: Hier bin ich, o Gott der Wahrheit!). Ibn ‘Umar fügte in der Talbiya hinzu: „Labbayka wa Sa’dayka, wa Al-Khairu bi Yadayk, wa Ar-Raghbaa`u Ilayka wa Al-‘Amal.“ (Bedeutet: Hier bin ich und von Dir gesegnet! Das Gute ist in Deinen Händen! Und das Erbitten und die Tat gehören zu Dir!). Der Mann soll dies laut aussprechen. Die Frau aber soll dies so laut aussprechen, dass die, die neben ihr sind es hören können, außer wenn neben ihr ein Mann ist, der nicht ihr Mahram ist. Dann soll sie die Talbiya leise aussprechen.
Und wenn derjenige, der in den Ihram-Zustand eintreten will, Angst vor etwas hat, was ihn daran hindert seine Zeremonie zu vollenden, wie eine Krankheit, ein Feind, Gefangenschaft etc., dann soll er beim Ihram eine Bedingung stellen und sagen:
„Wenn mich etwas aufhält, dann ist meine Stelle da, wo ich aufgehalten wurde – gemeint ist, dass mich etwas daran hindert die Zeremonie zu vollenden, wie eine Krankheit, Verspätung usw. -, dann werde ich den Ihram auflösen.“
Dies ist so, weil der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, Dubaa’a bint Az-Zubair befahl, als sie in den Ihram eintreten wollte aber krank war, eine Bedingung zu stellen. Dann sagte er:
„Dir steht von deinem Herrn das zu, was du bedingt hast.“
Überliefert von Al-Bukhari (5089) und Muslim (1207).
Wenn man also eine Bedingung stellt und dann das eintrifft, was einen daran hindert die Zeremonie zu vollenden, so ist es erlaubt, dass man den Ihram auflöst und auf dieser Person lastet nichts.
Was den aber angeht, der keine Angst hat, dass ihn etwas daran hindert die Zeremonie zu vollenden, so soll er keine Bedingung stellen, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, keine Bedingung stellte und nicht jedem angeordnet hat Bedingungen zu stellen. Vielmehr befahl er dies Dubaa’a bint Az-Zubayr, da sie krank war.
Der Muhrim soll oft die Talbiya aussprechen. Speziell wenn die Situationen und Zeiten sich verändern, wie wenn er auf eine Anhöhe steigt oder auf eine tiefe Stelle hinabsteigt, oder dass er in die Nacht oder in den Tag kommt. Auch soll er danach Allah um Seine Zufriedenheit und um das Paradies bitten und um Zuflucht durch Seine Barmherzigkeit vor dem Höllenfeuer ersuchen.
Die Talbiya ist auch in der ‘Umra, vom Ihram an bis man mit dem Tawaaf beginnt, vorgeschrieben.
Und im Hajj (soll man dies aussprechen) vom Ihram an bis man die Jamaraat von Al-‘Aqaba am ‘Iid-Tag wirft.
Sich zu waschen, um Mekka zu betreten:
Mann soll sich, wenn man sich Mekka annähert, waschen, um die Stadt zu betreten, sofern dies einem möglich ist, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sich wusch als er Mekka betrat. Dies wurde von Muslim (1259) überliefert.
Wenn man dann die Haram-Moschee betritt, soll man mit seinem rechten Fuß vorausgehen (eintreten) und sagen: „Bismillah wa As-Salaatu wa As-Salamu ‘ala Rasul Allah. Allahummah ighfirli Dhunubi wa iftahli Abuaaba Rahmatika. A’udhu Billahi Al-‘Adhiim wa bi Wajhihi Al-Karim wa bi Sultaanihi Al-Qadiim min Asch-Schaitan Ar-Rajim.“ (Bedeutet: Im Namen Allahs, der Segen und der Frieden seien auf Allahs Gesandten. O Allah, vergib mir meine Sünden und öffne mir die Tore Deiner Barmherzigkeit. Ich suche Zuflucht bei Allah, dem Allmächtigen, bei Seinem edlen Angesicht und bei Seiner ewigen Macht vor dem gesteinigten Satan.) Dann begibt man sich zum schwarzen Stein, um mit dem Tawaaf zu beginnen. Die Beschreibung des Tawaaf wurde bereits in der Frage Nr. 31819 erwähnt.
Nachdem man den Tawaaf vollzogen hat und zwei Gebetseinheiten betete, kommt man zum Ort des Sa’i und vollzieht diesen zwischen As-Safa und Al-Marwa.
In der Frage Nr. 31819 wurde auch die Beschreibung des Sa’i dargelegt.
Was den Mutamatti‘ anbelangt, so soll er den Sa’i für die ‘Umra vollziehen. Der Mufrid und der Qaarin sollen den Sa’i aber für die Hajj vollziehen. Sie dürfen auch den Sa’i bis nach dem Tawaaf Al-Idaafa hinauszögern.
Das Rasieren und Kürzen der Haare:
Wenn der Mutamatti‘ mit seinem Sa’i sieben Runden gemacht hat, soll er seine Haare rasieren, wenn er ein Mann ist, oder seine Haare etwas kürzen. Das Rasieren soll aber den gesamten Kopf umfassen, genauso verhält es sich mit dem Kürzen. Man soll alle Seiten des Kopfs kürzen. Jedoch ist das Rasieren besser als das Kürzen, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, für die Rasierenden drei Mal Bittgebete sprach und für die Kürzenden nur ein Mal.
Dies wurde von Muslim (1303) überliefert.
Ausgenommen ist wenn die Zeit der Hajj nah ist, so dass dies nicht ausreicht, damit die Kopfhaare wachsen. Dann ist es besser die Haare zu kürzen, damit man im Hajj Haare hat, die man rasieren kann. Der Beweis ist, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, seinen Gefährten anordnete in der Abschiedspredigt ihre Haare für die ‘Umra zu kürzen, da sie am Morgen des 4. Dhul Hijja ankamen. Was die Frau betrifft, so soll sie von ihren Haaren so viel wie eine Fingerspitze kürzen.
Durch diese Handlungen wird die ‘Umra des Mutamatti‘ vollständig. Danach soll er sich komplett (vom Ihram) lösen, und kann alles machen, was die machen können, die den Ihram auflösen, wie andere Kleidung zu tragen, sich ein zu parfümieren, seiner Frau beizuschlafen etc.
Was den Mufrid und den Qaarin angeht, so sollen sie weder ihre Haare rasieren oder kürzen, noch sich vom Ihram lösen. Vielmehr sollen sie im Ihram weilen, bis sie sich am ‘Iid-Tag, nachdem sie die Steine von Jamrah Al-‘Aqaba geworfen haben und ihre Haare rasieren oder kürzen, vom Ihram lösen.
Wenn nun der Tarwiya-Tag kommt, welcher der 8. Dhul Hijja ist, soll der Mutamatti‘ morgens in den Ihram eintreten, in dem Ort, in dem er in Mekka ist. Es ist erwünscht, dass er, wenn er in den Ihram eintritt, dass macht, was er macht wenn er für die ‘Umra in den Ihram eintritt, wie sich zu waschen, Parfüm aufzutragen und zu beten. Dann soll er die Absicht fassen für die Hajj in den Ihram einzutreten und die Talbiya aussprechen. Er soll dann sagen: „Labbayka Allahumma Hajjan.“ (Bedeutet: Hier bin ich, o Allah, für eine Hajj.)
Wenn man befürchtet, dass etwas einen daran hindert die Hajj zu vollenden, soll man eine Bedingung stellen und sagen: „Wenn mich etwas aufhält, dann ist meine Stelle da, wo ich aufgehalten wurden.“ (arab.: In Habasani Haabis fa mahalli haithu habasatni.) Und wenn man nicht befürchtet, dass einen etwas daran hindert, dann soll man keine Bedingung stellen. Es ist erwünscht, dass man die Talbiya so lange laut ausspricht, bis man die Steine von Jamrah Al-‘Aqaba am ‘Iid-Tag wirft.
Nach Mina gehen:
Dann geht man nach Mina und betet dort das Mittags-, Nachmittags-, Abend-, Nacht- und Morgengebet gekürzt, ohne dass man diese zusammensetzt. Denn der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, pflegte in Mina (das Gebet) zu kürzen, aber nicht zusammenzusetzen.“ Mit dem Kürzen ist gemeint, dass man die Gebete, die vier Gebetseinheiten (Raka’at) haben, zu zwei zu verkürzen. Die Bewohner Mekkas sollen auch in Mina, ‘Arafa und Muzdalifa ihre Gebete kürzen, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, pflegte für die Menschen in der Abschiedspredigt vorzubeten, und mit ihm waren die Bewohner Mekkas. Doch er befahl ihnen nicht die Gebete vollständig (ungekürzt) zu verrichten. Und wenn es für sie eine Pflicht wäre, dann hätte er es ihnen befohlen, so wie er es ihnen im Jahr der Eroberung befahl. Aber da die Bewohner Mekkas immer mehr wurden, und Mina dadurch mit einbezogen wurde, und nun wie ein Stadtteil (Viertel) davon wurde, sollen die Bewohner Mekkas ihre Gebete nicht kürzen.
Nach ‘Arafah gehen:
Wenn die Sonne am Tag von ‘Arafah aufgeht, geht man von Mina aus nach ‘Arafah. Dann betritt man Namira in der Mittagszeit (Namira ist ein Ort direkt vor ‘Arafah) wenn man kann, und wenn nicht dann ist es kein Problem. Denn das Betreten von Namira ist eine Sunnah und keine Pflicht. Wenn die Sonne nun in den Zawaal eintritt (Gemeint ist, dass die Zeit des Mittagsgebet eintritt), betet man das Mittags- und Nachmittagsgebet in jeweils zwei Gebetseinheiten und setzt diese im Voraus zusammen (gemeint ist, dass man beide Gebete in der Zeit des Mittagsgebet betet), so wie es der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, tat, damit man lange Zeit für das Stehen und Bittgebete hat.
Nach dem Gebet widmet man sich dann dem Gedenken, der Bittgebete und der Anflehung Allahs, der Mächtige und Gewaltige. Man bittet worum man möchte, hebt seine Hände dabei und wendet sich zur Gebetsrichtung, auch wenn dann der Berg ‘Arafat hinter einem liegt, da es von der Sunnah ist, dass man sich zur Gebetsrichtung wendet, und nicht in Richtung des Berges. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, stand beim Berg und sagte: „Ich stand hier, aber ‘Arafah gesamt ist ein Ort zum Stehen.“
Das Bittgebet, welches der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, am meisten in dieser gewaltigen Stelle sprach, war: „La ilaha illa Allah Wahdahu la scharika Lahu, Lahul Mulku wa Lahul Hamdu wa Huwa ‘ala kulli schai`in Qadir.“ (Bedeutet: Niemand ist würdige angebetet zu werden, außer Allah allein, Der keinen Partner hat. Ihm gebührt die Herrschaft und das Lob und Er ist zu allem fähig.)
Wenn einem aber langweilig wird und man sich dadurch ausspannen will, indem man sich mit seinen Freunden über nützliche Dinge unterhält, oder einige nützliche Bücher lesen will, speziell welche, die mit der Großzügigkeit Allahs und Seiner vielfältigen Gaben zusammenhängen, damit die Seite der Hoffnung in diesem Tag stärker wird, so ist dies eine gute Sache. Hierauf soll man wieder Allah anflehen und Bittgebete sprechen und den Rest des Tages mit Bittgebeten nutzen, denn das beste Bittgebet ist das Bittgebet am Tag von ‘Arafah.
Nach Muzdalifa gehen:
Wenn dann die Sonne untergegangen ist, geht man nach Muzdalifa. Wenn man sie erreicht, soll man das Abend- und Nachtgebet, mit einem Gebetsruf (Adhan) und zwei Iqaama beten.
Und wenn man befürchtet, dass man Muzdalifa erst nach Mitternacht erreicht, dann soll man auf dem Weg beten. Es ist nicht erlaubt, dass man das Gebet bis nach Mitternacht hinauszieht.
In Muzdalifa soll man die Nacht verbringen. Wenn dann das Morgengrauen zu sehen ist, soll man das Morgengebet früh, mit einem Adhan und einer Iqaama, beten. Alsdann soll man sich in Richtung des Masch’ar Al-Haraams begeben (Dieser ist die Moschee, welche in Muzdalifa vorzufinden ist) und die Einzigkeit Allahs, den Takbir und Bittgebete, für das was man will, aussprechen, bis das Tageslicht vor Sonnenaufgang sehr stark vorscheint. Wenn es einem aber nicht möglich ist zum Masch’ar Al-Haraam zu gehen, soll man auf seinen Platz Bittgebete sprechen, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Hier stand ich, aber Jam‘ (gemeint ist Muzdalifa) gesamt ist ein Ort zum Stehen.“ Wenn man Allah gedenkt und Bittgebete spricht, soll man sich währenddessen in Richtung der Gebetsrichtung wenden und die Hände heben.
Nach Mina gehen:
Wenn das Tageslicht vor Sonnenaufgang stark vorscheint, soll man, noch vor Sonnenaufgang, nach Mina gehen und sich im Mahsar-Tal (Ein Tal zwischen Muzdalifa und Mina) beeilen. Wenn man Mina erreicht hat, wirft man die Steine von Jamrah Al-‘Aqabah - und dies ist das letzte woraufhin Mekka folgt (Diese ist die Jamra, welche Mekka am nächsten ist) – mit sieben Steinen hintereinander, einer nach dem anderen. Jeder einzelne sollte ungefähr so groß wie eine Bohne sein. Mit jedem Stein spricht man den Takbir aus (Von der Sunnah ist es, dass beim Werfen die Jamra vor einem, Mekka links und Mina rechts von einem liegt). Wenn man dann mit dem Werfen fertig ist, soll man seine Opfergabe schlachten, den Kopf rasieren oder die Haare kürzen, wenn man ein Mann ist. Wenn man aber einer Frau ist, soll man die Haare so lang wie eine Fingerkuppe kürzen (Dadurch löst sich der Muhrim in erster Form. Dann ist ihm alles, bis auf den Beischlaf, gestattet). Dann betritt man Mekka, vollzieht den Tawaaf und den Sa’i für die Hajj (dann löst man sich in zweiter Form, dann ist einem auch alles erlaubt, was aufgrund des Ihram verboten war).
Es ist von der Sunnah, dass man sich parfümiert wenn man Mekka für den Tawaaf betreten will, nachdem man (die Steine) geworfen und sich rasiert hat, da ‘Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, sagte: „Ich pflegte den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, für seinen Ihram zu parfümieren, bevor er diesen Zustand betritt, und für das Auflösen (des Ihrams), bevor er um das Haus den Tawaaf vollzieht.“
Überliefert von Al-Bukhari (1539) und Muslim (1198).
Nach dem Tawaaf und dem Sa’i kehrt man zurück nach Mina und übernachtet dort in den Nächten des 11. und 12. Dhul Hijja, und wirft die drei Jamarat in den zwei Tagen, dann wenn die Sonne in den Zawaal-Zustand kommt (Gemeint ist, dass das Mittagsgebet eintritt). Es ist besser, wenn man für das werfen zu Fuß läuft, wenn man aber reitet, dann besteht darin kein Problem. Daraufhin soll man bei der ersten Jamra werfen, welche von Mekka am entferntesten ist und neben der Al-Khiif Moschee liegt, mit sieben Steinen hintereinander, einen nach dem anderen. Nach jedem Stein spricht man den Takbir aus. Dann schreitet man etwas voran und spricht ein langes Bittgebet, mit dem womit man will. Wenn aber das lange Stehen und Bittgebet einem schwer fällt, soll man die Bittgebete so sprechen, dass es einem leicht fällt, auch wenn es wenig ist, damit man die Sunnah erlangt.
Dann wirft man bei der mittleren Jamrah sieben Steine hintereinander. Mit jedem Stein soll man den Takbir aussprechen und sich nach links bewegen. Daraufhin soll man sich zur Gebetsrichtung wenden, seine Hände heben und ein langes Bittgebet sprechen, wenn dies möglich ist. Und wenn nicht, so bleibt man so lange stehen wie man kann, aber man soll das Stehen für Bittgebete nicht unterlassen, da es eine Sunnah ist. Viele Menschen vernachlässigen das, entweder aus Unwissenheit oder aus Gleichgültigkeit. Und immer wenn eine Sunnah vernachlässigt wird, werden das Handeln danach und das Verbreiten davon unter den Menschen noch wichtiger, damit diese nicht unterlassen wird und ausstirbt.
Alsdann wirft man die Steine für Jamrah Al-‘Aqabah sieben Mal hintereinander. Mit jedem Stein spricht man den Takbir aus. Hierauf geht man weg ohne danach Bittgebete zu sprechen.
Wenn man mit dem Werfen am 12. fertig ist, kann man sich, wenn man will, entweder beeilen und Mina verlassen, oder man bleibt noch in der Nacht des 13. Dhul Hijja über Nacht und wirft die drei Jamaraat nach dem Zawaal, so wie es bereits erwähnt wurde. Und das Bleiben ist besser, was aber keine Pflicht ist, außer wenn die Sonne am 12. untergeht und man sich noch in Mina befindet. Dann muss man bleiben bis man die drei Jamaraat nach dem Zawaal des morgigen Tages geworfen hat, aber wenn die Sonne in Mina schon am 12. untergegangen ist, ohne dass man dies wollte, wie wenn man bereits aufgebrochen ist, aber sich verspätet aufgrund eines Staus etc., dann muss man nicht bleiben, da man bis zum Sonnenuntergang, ohne dass man es wollte geblieben ist.
Wenn man dann Mekka verlassen und zu seiner Heimat zurück will, soll man Mekka erst verlassen, nachdem man den Abschieds-Tawaaf vollzogen hat, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Niemand soll aufbrechen, außer dass das letzte Bund von einem (der Tawaaf) für das Haus ist.“
Überliefert von Muslim (1327).
In einer anderen Überlieferung steht: „Er befahl den Menschen, dass das letzte Bund (der Tawaaf) für das Haus ist, außer, dass es für die Menstruierende leichter gemacht wurde.“
Überliefert von Al-Bukhari (1755) und Muslim (1328).
Sowohl die Menstruierende als auch die Wöchnerin müssen keinen Abschieds-Tawaaf vollziehen. Sie müssen auch nicht vor dem Tor der Haram-Moschee stehen, um sich zu verabschieden, da dies nicht vom Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, überliefert wurde.
Man soll den Abschieds-Tawaaf als letzten Bund für das Haus vollziehen, wenn man zur Reise aufbricht. Wenn man aber nach dem Abschied noch bleibt, da man auf seine Freunde wartet, sein Gepäck verlädt oder etwas für den Weg kauft, dann besteht darin kein Problem. Man muss auch den Tawaaf nicht wiederholen, außer wenn man die Absicht fasst die Reise aufzuschieben, wie wenn man zu Tagesbeginn reisen will, dann den Abschieds-Tawaaf vollzieht und danach die Reise zum Tagesende verlegt beispielsweise. Hier muss man dann den Tawaaf wiederholen, damit dies das letzte Bund mit dem Haus ist.
Nutzen:
Folgendes obliegt dem, der für die Hajj oder die ‘Umra in den Ihram eintritt:
1. Dass man sich an das hält, was Allah einem von Richtlinien der Religion vorschreibt, wie das Gebet in dessen Zeit mit der Gemeinschaft.
2. Dass man sich von dem fernhält, was Allah einem von Beischlaf, Frevel und Streitereien verboten hat, da Er, erhaben sei Er, sagt: „Wer in ihnen die (Durchführung der) Pilgerfahrt beschlossen hat, der darf keinen Beischlaf ausüben, keinen Frevel begehen und nicht Streit führen während der Pilgerfahrt.“
[Al-Baqara:197]
3. Dass man sich davor hüten soll, in den Kultstätten oder wo anders, den Muslimen zu Schaden, ob in Wort oder Tat.
4. Dass man sich von allen Dingen fernhält, die im Ihram untersagt sind.
a) So soll man weder seine Haare noch seine Nägel kürzen. Was aber das Entfernen von Stacheln etc. betrifft, so besteht darin kein Problem, auch wenn Blut austritt.
b) Man soll, nach dem Ihram, weder im Körper, in der Kleidung, im Essen noch im Trinken Parfüm auftragen oder parfümierte Seife benutzen. Was aber die Parfümreste betrifft, welche man vor dem Ihram auftrug, so schadet dies nicht.
c) Es ist untersagt zu jagen.
d) Man soll nicht seiner Frau beischlafen.
e) Man darf sie nicht, wegen der Begierde, anfassen, küssen usw.
f) Es ist nicht gestattet, weder für sich noch für jemand anderen, eine Ehe schließen. Auch soll man weder für sich noch für jemand anderen um die Hand einer Frau halten.
g) Man soll keine Handschuhe tragen. Aber die Hände mit der Kleidung zu umwickeln ist kein Problem.
Diese sieben verbotenen Dinge gelten sowohl für Männer als auch für Frauen.
Speziell für den Mann gilt:
- Er soll seinen Kopf nicht mit etwas haftendem bedecken. Was aber den angeht, der sich durch einen Sonnenschirm, eine Autodecke, ein Zelt oder indem er sein Gepäck über sich trägt, Schatten spendet, so besteht darin kein Problem.
- Man darf weder Hemd, Turban, Gewand, Hose oder (Leder-)Socken tragen, außer wenn man kein Untergewand findet, dann zieht man eine Hose an. Oder man findet keine Sandalen, dann kann man (Leder-)Socken anziehen.
- Man darf auch nicht das anziehen, was dem vorhin erwähnten ähnelt. So soll man kein Gewand, keinen Mantel, keine (Gebets)Kappe, kein T-Shirt usw. anziehen.
- Es ist aber erlaubt, dass man Sandalen, Ringe, Brillen und Hörgeräte trägt. Auch, dass man eine Uhr um die Hand oder um den Hals trägt, und dass man einen Gürtel trägt, in dem man Geld reinlegen kann.
- Es ist erlaubt, dass man sich mit allem reinigt, was nicht parfümiert ist, und dass man Kopf und Körper wäscht und kratzt. Und wenn dadurch ohne Willen Haare abfallen, dann ist es kein Problem.
Die Frau soll den Niqab nicht anziehen, welcher das ist, womit sie ihr Gesicht bedecken kann und die Stelle ihrer Augen frei ist. Die Burka soll sie auch nicht tragen.
Es gehört zur Sunnah, dass sie ihr Gesicht enthüllt, außer wenn Männer, die keine Maharim sind, sie sehen können. Dann ist sie verpflichtet ihr Gesicht, während des Ihrams, zu verhüllen.
Siehe das Buch „Manaasik Al-Hajj wa al-‘Umra“ von Al-Albaani, das Buch „Sifah Al-Hajj wa Al-‘Umra“ und das Buch „Al-Manhaj li Murid Al-‘Umra wa Al-Hajj“ von Ibn ‘Uthaimin, möge Allah allen barmherzig sein.