Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Ist die Verrichtung der zwei Gebetseinheiten, zwischen dem ersten und zweiten Gebetsruf, wie bei Männern, auch für Frauen erwünscht?

Frage

Im Hadith steht: „Zwischen allen beiden Gebetsrufen ist ein Gebet, zwischen allen beiden Gebetsrufen ist ein Gebet, zwischen allen beiden Gebetsrufen ist ein Gebet“, dann sagte er beim dritten Mal: „Für den, der will.“ Ist ihr auch die Frau gemeint, wenn sie Zuhause, zwischen dem ersten und zweiten Gebetsruf (Adhan und Iqamah) betet? Oder gilt dies nur für den, der in der Moschee ist? Und wenn der zweite Gebetsruf ertönt wird, und sie Zuhause betet, kann sie diese zwei Gebetseinheiten dann auch verrichten?

Alles Lob gebührt Allah..

Die Verrichtung der beiden Gebetseinheiten zwischen allen zwei Gebetseinheiten ist erwünscht.

'Abdullah Ibn Mughaffal -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Zwischen allen beiden Gebetsrufen ist ein Gebet, zwischen allen beiden Gebetsrufen ist ein Gebet.“ Und beim dritten Mal sagte er: „Für den, der will“ Überliefert von Al-Bukhary (627) und Muslim (838).

Mit den beiden Gebetsrufen (Adhanaan) sind hier der erste (Adhan) und der zweite (Iqamah) Gebetsruf gemeint.

Al-Khattabi sagte: „Mit den beiden „Adhans“ meinte er den „Adhan“ und „Iqamah“ und bezog einen der beiden Namen auf den anderen, wie das Wort: „Al-Aswadaan (die zwei Schwarzen)“, womit Datteln und Wasser gemeint ist, obwohl nur eines der beiden schwarz ist, oder wie: „Die Biografie der beiden 'Umar“, womit hier Abu Bakr und 'Umar gemeint sind. Auch kann angenommen werden, dass der Name für beide Begriffe in der Realität gelten, denn „Adhan“ bedeutet „Bekanntgabe/Ankündigung“. So ist der „Adhan“ eine Bekanntgabe/Ankündigung für den Eintritt der Zeit und „Iqamah“ ist die Bekanntgabe/Ankündigung für die Handlung des Gebets.“

Der Hadith ist ein Beweis dafür, dass es erwünscht ist, die zwei Gebetseinheiten zwischen allen beiden Gebetsrufen zu verrichten. Dies wurde bereits in der Antwort auf die Frage Nr. 163470 bereits dargelegt.

Die Grundlage in den islam-rechtlichen Regeln/Urteilen besagt, dass sie allgemein für Männer und Frauen gelten

Die Grundlage in den islam-rechtlichen Regeln/Urteilen besagt, dass sie allgemein für Männer und Frauen gelten, solange es keinen Beweis gibt, der das Urteil speziell auf die Männer, ohne Frauen, bezieht und umgekehrt.

Schaikh ibn 'Uthaimin sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (3/27): „Die Grundlage besagt, dass das, was auf Männer bezogen bestätigt wurde, auch für Frauen bestätigt wird, und was auf Frauen bezogen bestätigt wurde, auch für Männer bestätigt wird, außer durch einen Beweis.“

Er -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Fath Dhil Jalal wal Ikram“ (2/530): „Die Grundlage besagt, dass sich die Frauen, bei Regeln/Urteilen, den Männern beteiligen, bis auf in dem, wogegen sich der Beweis erhebt. Ebenso sind in der Regel/dem Urteil, die/das an die Frauen gerichtet ist, die Männer auch gemeint, bis auf in dem, wogegen sich der Beweis erhebt.“

Und es gibt keinen Beweis, der in dieser Thematik speziell an die Männer, ohne den Frauen, gerichtet ist. Somit weilt dieses Urteil in der Grundlage, dass die Verrichtung der beiden Gebetseinheiten zwischen dem ersten und zweiten Gebetsruf sowohl für Männer als auch für Frauen erwünscht ist, egal ob dies in der Moschee oder Zuhause verrichtet wird.

Die Frau soll sich hier nicht mit dem zweiten Gebetsruf in der Moschee einschränken. Vielmehr soll sie die beiden Gebetseinheiten, für sich, zwischen dem ersten Gebetsruf und ihrer Verrichtung des Pflichtgebets beten. Das bedeutet: Wenn der Gebetsrufer den ersten Gebetsruf ausruft, kann die beiden Gebetseinheiten beten, bis sie das Pflichtgebet verrichtet, auch wenn dies erst nach dem zweiten Gebetsruf in der Moschee stattfindet.

Dies, obwohl es für denjenigen, der allein betet, wie die Frau und andere, islamisch vorbestimmt ist den zweiten Gebetsruf auszurufen. So kann sie diese beiden Gebetseinheiten zwischen dem allgemeinen ersten Gebetsruf in der Moschee und ihrem eigenen zweiten Gebetsruf, für ihr Gebet, beten. Und dies wird nicht vom zweiten Gebetsruf der Moschee eingeschränkt.

Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“ (2/74): „Für jeden Betenden ist es besser, wenn er den ersten und zweiten Gebetsruf (selbst) ausruft, außer er holt ein Gebet nach oder befindet sich in einer Zeit, in der der Gebetsruf nicht ausgerufen wird, dann soll er ihn nicht laut ausrufen.“

Für mehr, siehe die Antwort auf die Fragen Nr. 112033  .

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A