Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Es besteht kein Problem darin in Kleidungen zu beten, die vor Viren schützen, auch wenn sie das Gesicht und den restlichen Körper bedecken, solange der Betende seine Nase und Stirn, in der Niederwerfung, auf den Boden legen kann, denn Al-Bukhary (812) überlieferte, über Ibn Abbas -möge Allah mit beiden zufrieden sein-, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Mir wurde wurde geboten mich auf sieben Körperteilen niederzuwerfen: Die Stirn - und er zeigte mit seiner Hand auf seine Nase -, die Hände, Knie und Zehenspitzen.“
Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Der Betende muss mit diesen Körperteilen nicht direkt den Boden berühren. Al-Qadi sagte: „Wenn man sich auf dem Turban niederwirft, dann ist das Gebet, nach einer Überlieferung, gültig. Und dies ist die Ansicht von Malik und Abu Hanifah. Und zu jenen, die erlaubt haben, dass man sich, in der Hitze und Kälte, auf einem Kleidungsstück niederwirft, gehören: 'Ata, Tawus, An-Nakha'i, Asch-Scha'bi, Al-Auza'i, Malik, Ishaq und die Leute des Ray. Und die Niederwerfung mit einem Turban haben Al-Hasan, Makhul und 'Abdurrahman Ibn Zaid erlaubt. Schuraih hat sich auf auf seinem Obergewand niedergeworfen.“ Aus „Al-Mughni“ (1/305).
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde über jemanden gefragt, der eine sehr große Brille trägt, wodurch er die Niederwerfung nicht vollständig auf allen sieben Körperteilen vollziehen kann, sodass er den Boden nicht mit der Nase berühren kann.
Er antwortete: „Wenn sie die Nasenspitze daran hindert den Boden zu berühren, dann genügt dies nicht für die Niederwerfung, denn das, was vom Gesicht getragen wird, die Brille ist, und diese ist nicht auf der Nasenspitze, sondern befindet sich in Augenhöhe. Deshalb ist die Niederwerfung, in dem Fall, nicht gültig. Derjenige, der eine Brille trägt, welche die Nase daran hindert den Platz der Niederwerfung zu berühren, muss sie in der Niederwerfung ausziehen.“ Aus „Majmu Fatawa Asch-Schaikh Ibn 'Uthaimin“ (13/186).
Es ist verpönt den Mund während des Gebets zu bedecken, jedoch verschwindet dieses Urteil bei einer Notwendigkeit.
In „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (2/193) steht: „Er sagte: „… und ein Gesichtsschleier über den Mund und die Nase“, dies bedeutet, dass es verpönt ist den Mund und die Nase zu bedecken, indem man z.B. eine Ghutrah, einen Turban oder den Schimagh über den Mund oder die Nase legt, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat verboten, dass der Mann seinen Mund im Gebet bedeckt [Überliefert von Abu Dawud (643) und Ibn Majah (966) mit einer guten Überlieferungskette]. Es kann ebenso zu einer Überhitzung führen und dazu, dass die Buchstaben bei der Rezitation und Andacht nicht klar herauskommen. Davon ausgenommen ist, wenn man gähnt und seinen Mund bedeckt, um das Gähnen zu dämpfen. Hier besteht kein Problem darin. Ohne Grund jedoch, ist es verpönt. Wenn man (z.B.) Mundgeruch hat, es im Gebet stört und man dann sein Gesicht bedecken sollte, dann ist es erlaubt, da es eine Notwendigkeit ist. Genauso verhält es sich, wenn jemand erkältet ist und eine Allergie hervorkommt, wenn man sein Gesicht nicht bedeckt. Dies ist ebenso eine Notwendigkeit, in der es erlaubt ist das Gesicht zu bedecken.“
Siehe ebenso die Antwort auf die Frage Nr. 69855.
Zweitens:
Es besteht kein Problem darin, wenn man die Gebetswaschung vollzieht und dabei einen Schutzanzug trägt, wenn man die Körperteile der Gebetswaschung waschen und über den Kopf streichen kann, auch wenn man das Wasser in den Anzug führen muss. Es ist auch erlaubt über Socken und Ledersocken zu streichen, für einen Tag und eine Nacht, wenn man sesshaft ist, und für drei Tage und Nächte, wenn man auf der Reise ist.
Al-Bukhary (363) und Muslim (274) überlieferten, über Mughirah Ibn Schu'bah, der sagte: „Ich war mit dem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- auf einer Reise, woraufhin er sagte: „O Mughirah, nimm das Wassergefäß.“ Ich nahm es und der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ging dann, bis ich ihn nicht mehr sehen konnte. Er verrichtete seine Notdurft und hatte ein Obergewand aus der Levante. Er wollte dann seine Hand aus dem Ärmel ziehen, jedoch war es zu eng, so hat er seine Hand dann von unten herausgeholt. Ich habe dann Wasser darauf geschüttet und er vollzog dann seine Gebetswaschung, strich über seine Ledersocken und betete anschließend.“
Bei Muslim heißt es: „Er hatte ein Obergewand aus Großsyrien mit engen Ärmel.“
Wer also die Gebetswaschung vollziehen kann, während er den Schutzanzug trägt, so besteht darin kein Problem. Wer es aber nicht kann, der muss ihn ausziehen, um die Reinheit zu vervollständigen.
Wenn dabei jedoch Schwierigkeiten und Erschwernisse entstehen, besonders bei Ärzten, die dazu gezwungen sind, dies die meiste Zeit lang zu tragen, dann ist es ihnen erlaubt das Mittags- und Nachmittagsgebet und das Abend- und Nachtgebet jeweils zusammen zu legen, egal ob dies in der ersten Zeit (Mittags- und Abendgebet) oder der zweiten Zeit (Nachmittags- und Nachtgebet) geschieht. Denn zu den Gründen des Zusammenlegens der Gebete gehört, dass Schwierigkeiten und Erschwernisse entfernt werden, so wie der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- der Frau, die sich in einem menstruationsähnlichen Zustand befindet, erlaubt hat die Gebete zusammen zu legen, da es ihr schwer fällt sich für jedes Gebet zu reinigen.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Der Grund für das Kürzen ist speziell die Reise. Dies ist in einem anderen Fall, als der Reise, nicht erlaubt. Was das Zusammenlegen der Gebete angeht, so ist der Grund die Notwendigkeit und Entschuldigung. Wenn es notwendig ist, dann legt man die Gebete auf der Reise, ob sie nun kurz oder lang ist, zusammen. Ebenso verhält es sich mit dem Zusammenlegen bei Regen, einer Krankheit und weiteren Gründen, denn die Intention dahinter ist die Entfernung der Erschwernis von der Gemeinschaft.“ Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (22/293).
Und Allah weiß es am besten.