Alles Lob gebührt Allah..
Für die Männer ist es erwünscht Gräber zu besuchen denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte im Hadith von Buraida Ibn Al-Hasib: „Ich habe euch verboten die Gräber zu besuchen, doch besucht sie (nun).“ Überliefert von Muslim (977). In einer anderen Überlieferung steht: „… denn sie erinnern euch an das Jenseits.“ Überliefert von Ahmad (1240) und Ibn Majah (1569). Al-Albani stufte dies in „Sahih Ibn Majah“ als authentisch ein.
Wenn die Verstorbenen besucht werden, ist es erwünscht sie zu grüßen und für sie die Bittgebete zu sprechen, die der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm- seinen Gefährten lehrte. Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein- berichtete, dass sie zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte. „O Gesandter Allahs, was soll ich zu ihnen (den Bewohnern der Gräber) sagen?“ Er antwortete: „Sag: Assalamu alaikum ya Ahl Ad-Diyar minal Muminina wal Muslimin, wa yarhamu Allahu Al-Mustaqdimina wal Mutakhirin, wa inna in sha Allahu bikum la Lahiqun (Der Friede sei mit euch, o Bewohner der Gräber, unter den Gläubigen und Muslimen! Möge Allah mit jenen von uns barmherzig sein, die vorausgegangen sind, und jenen, die nachkommen. Und wir werden, so Allah will, euch ganz bestimmt folgen).“ Überliefert von Muslim (974).
Buraida Ibn Al-Hasib -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ihnen lehrte zu sagen, wenn sie zu den Friedhöfen gingen: „Assalamu alaikum ya Ahl Ad-Diyar minal Muminina wal Muslimin, wa inna in sha Allahu bikum la Lahiqun, asalu Allaha lana wa lakum al-Afiyah (Der Friede sei mit euch, o Bewohner der Gräber, unter den Gläubigen und Muslimen! Wir werden euch, so Allah will, ganz bestimmt folgen! Ich bitte Allah für uns und euch um Wohlbefinden).“ Überliefert von Muslim (975).
Was die Gräber der Prophetengefährten angeht, so soll man bei ihnen die Bittgebete sprechen, die eben erwähnt wurden. Für sie gibt es keine bestimmten Bittgebete.
Was den Besuch des Grabes des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, und den von Abu Bakr und Umar -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-, angeht, so wurde von den Prophetengefährten überliefert, dass sie den Friedensgruß sprachen. Ibn Umar pflegte zu sagen: „Assalamu alaika ya Rasulallah, Assalamu alaika ya Aba Bakr, Assalamu alaika ya Abati (Der Friede sei mit dir, o Gesandter Allahs! Der Friede sei mit dir, o Abu Bakr! Der Friede sei mit dir, o mein Vater!).“ Daraufhin ging er. Al-Hafidh Ibn Hajar stufte ihn als authentisch ein.
Einige Gelehrte fügten dem hinzu: „Assalamu alaika ya Khairatallahi min Khalqihi, Assalamu alaika ya Sayyidal Mursalin, Asch hadu annaka ballaghtar Risala (Der Friede sei mit dir, o du bestes Geschöpf Allahs! Der Friede sei mit dir, o Oberhaupt der Gesandten! Ich bezeuge, dass du die Botschaft überbracht hast!).“ Siehe „Al-Adhkar“ (S. 174), von An-Nawawi, und „Al-Mughni“ (5/466).
At-Tabari sagte: „Und wenn der Beuscher diese Verlängerung spricht, die eben erwähnt wurde, so besteht darin kein Problem, jedoch ist die Befolgung (der Sunna) besser.“ Gemeint ist damit, dass man sich auf das beschränkt, was von den Prophetengefährten überliefert wurde.
Schaikh Ibn Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte über die Riten der Hajj und Umra: „Nachdem in der Prophetenmoschee so oft gebetet wird, wie Allah will, soll man zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und seinen Gefährten Abu Bakr und Umar -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- gehen, um sie zu grüßen.
1. Man steht vor dem Grab des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, richtet sich gen Grab und entgegen der Gebetsrichtung, und sagt: „Assalamu alaika ayyuhan Nabiyu wa Rahmatullahi wa Barakatuh (Der Friede sei mit dir, o Prophet, und Allahs Barmherzigkeit und Sein Segen).“ Und wenn man etwas passendes hinzufügt, dann ist es kein Problem, wie z.B.: „Assalamu alaika ya Khalilallahi wa Aminahu ala Wahiyhi, wa Khaiaratahu min Khalqihi, Asch hadu annaka qad ballaghtar Risala, wa addaital Amana, wa nasahtal Umma, wa Jahadta fi Allahi haqqa Jihadihi (Der Friede sei mit dir, o Freund Allahs, Vertrauter Seiner Offenbarung und bestes Seiner Geschöpfe! Ich bezeuge, dass du die Botschaft überbracht, das anvertraute Gut erfüllt, der Umma guten Rat erteilt und dich für Allah auf wahrhaftige Weise abgemüht hast).“
Wenn man sich aber auf das Erste beschränkt, dann ist es gut. Ibn Umar -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- pflegte zu sagen: „Assalamu alaika ya Rasulallah, Assalamu alaika ya Aba Bakr, Assalamu alaika ya Abati (Der Friede sei mit dir, o Gesandter Allahs! Der Friede sei mit dir, o Abu Bakr! Der Friede sei mit dir, o mein Vater!).“
2. Dann soll man sich einen Schritt nach rechts bewegen, damit man vor Abu Bakr -möge Allah mit ihm zufrieden sein- steht, und sagen: „Assalamu alaika ya Aba Bakr, Assalamu alaika ya Khalifata Rasulillah sallallahu alaih wa sallam fi Ummatihi, radiyallahu anka wa jazaka an Ummati Muhammadin Khairan (Der Friede sei mit dir, o Abu Bakr! Der Friede sei mit dir, o Kalif des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-! Möge Allah mit dir zufrieden sein und es dir für die Gemeinschaft Muhammads mit dem Besten vergelten).“
3. Dann soll man sich einen weiteren Schritt nach rechts bewegen, damit man vor Umar -möge Allah mit ihm zufrieden sein- steht, und sagen: „Assalamu alaika ya Umar, Assalamu alaika ya Amiral Muminin, Radiyallahu anka wa jazaka an Ummati Muhammadin Khairan (Der Friede sei mit dir, o Umar! Der Friede sei mit dir, Führer der Gläubigen! Möge Allah mit dir zufrieden sein und es dir für die Gemeinschaft Muhammads mit dem Besten vergelten).“
Der Friedensgruß auf den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und seinen zwei Gefährten soll mit gutem Benehmen und leiser Stimme gesprochen werden. Denn das Erheben der Stimme in der Moschee ist verboten, besonders in der Moschee des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und bei seinem Grab.“ Aus „Manasik Al-Hajj wal Umra wal Maschur fiz Ziyara“ (S. 107-108).
Der Friedensgruß bei den Gräbern und der Friedensgruß beim Grab des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- gelten nicht als Schirk, da es kein Bittgebet oder Hilferuf an Verstorbene ist. Vielmehr ist es ein Bittgebet für sie, dass Allah sie von allen Gefahren, die sie nach dem Tod ereilen können, wie die Strafe im Grab, die Auferstehung, Abrechnung und der Horror des Jenseits, beschützt.
Wir bitten Allah -erhaben ist Er- um Gesundheit und Wohlbefinden im Dies- und Jenseits. Und Allah weiß es am besten.
Siehe „Zad Al-Mustaqni“ (5/473) und „Aschrat As-Saah“ (S. 337), von Dr. Yusuf Al-Wabil.