Alles Lob gebührt Allah..
Der Eid, bei dem eine Sühneleistung entrichtet werden muss, ist ein Schwur über eine zukünftige Angelegenheit, wie z.B.: „Bei Allah, ich werde dich schlagen“, oder: „ich werde dich bettlägerig machen“.
Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Muqni'“ (S. 461):
„Damit die Sühneleistung verpflichtend wird, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Erstens: Dass der Eid fest beschlossen wird und dieser ist einer, der geleistet oder gebrochen werden kann. Solch ein Schwur ist bei einer zukünftigen Angelegenheit möglich. Wenn es aber ein Eid, bezogen auf die Vergangenheit ist, dann kann dieser nicht beschlossen werden. Dieser wird in zwei Arten eingeteilt:
(a) Yamin Al-Ghamus: dieser ist einer, bei dem man weiß, dass man lügt. Dafür muss eine Sühneleistung entrichtet werden. Dazu gehört auch der Schwur über eine unmögliche Angelegenheit, wie dass man einen Verstorbenen umbringen oder ihn zum Leben erwecken wird oder Wasser aus einem Glas trinkt, in dem kein Wasser ist.
(b) Laghw Al-Yamin: Das ist ein Schwur über die man glaubt, sie sei so, sich aber dann herausstellt, dass es anders ist. Hier muss keine Sühneleistung entrichtet werden.
Zweitens: Dass man freiwillig schwört. Wenn man demnach dazu gezwungen wird zu schwören, so ist gilt dieser Eid nicht als fest beschlossen. Und wenn der Schwur ohne Intention ausgesprochen wird, wie bei: „bei Allah, doch bei Allah“, während man sich unterhält, dann muss hierfür auch keine Sühneleistung entrichtet werden.
Drittens: Der Bruch des Eides, indem man etwas tut, obwohl man geschworen hat es nicht zu tun, und genauso andersherum, freiwillig und bewusst. Wenn man dazu jedoch gezwungen wird oder es vergessen hat, dann muss hier auch keine Sühneleistung entrichtet werden.“
Was deine Aussage betrifft: „Bei Allah, du wirst bettlägerig essen“, dann ist es ein Eid, wenn du schwören wolltest, dass du sie schlagen wirst. Wenn du demnach diesen Eid brichst, musst du die Sühneleistung entrichten.
Al-Mardawi sagte in „Al-Insaf“ (11/12): „Schaikh Taqiyuddin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: ‚Die Regeln beziehen sich auf das, was die Intention hinter den ausgesprochenen Wörtern ist. So wie: „Ich habe bei Allah geschworen‘, im Nominativ und Akkusativ, ‚bei Allah, mit Fasten oder Beten‘, etc. Ebenso auch die Aussage des Nicht-Muslims: ‚Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist‘, indem der erste Teil im Nominativ und der zweite im Akkusativ ist. Ebenso auch: ‚Ich vererbte Zais 100‘ und ‚ich ließ Salim frei‘, etc. Und das ist die richtige Ansicht‘. Er sagte auch: ‚Wer alle Menschen auf einen Begriff zusammenzufassen will, entsprechend der Tradition eines Volkes selbst, der will etwas, dass rational betrachtet nicht geht und islamisch gesehen nicht gut ist.‘“
In „Kaschaf Al-Qina'“ (6/233) steht: „Wenn man ‚Allah‘ in den Nominativ setzt, dann ist es ein Eid, da es im allgemeinen Sprachgebrauch ein Eid ist und es nichts gibt, das von dieser Ansicht abweicht, es sei denn der Schwörende ist ein Araber und hat damit nicht die Absicht für einen Eid gefasst, da es in dem Fall kein Eid im Sprachgebrauch dieser Leute ist und er dies nicht beabsichtigt hat. Wenn er dafür aber die Absicht gefasst hat, dann ist es ein Eid.“
Sowohl der allgemeine Sprachgebrauch/die Tradition und die Absicht werden in Bezug auf den Schwur beachtet.
Solch ein Ausdruck für das Schlagen ist ein weit verbreiteter Sprachgebrauch der Menschen in vielen Ländern und eine bekannte Redewendung.
Wenn es bei euch nun bekannt ist, dass mit „bettlägerig essen“ heftiges Schlagen gemeint ist, dann ist dies hier eine anerkannte Tradition. Somit ist das, was du gesagt ein Eid für den eine Sühneleistung entrichtet werden muss.
Und Allah weiß es am besten.