Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Das Urteil über Kampfsport
Es gibt keine Bedenken, Kampfsport zu betreiben, solange man folgende religiöse Einschränkungen beachtet:
1. Vermeidung von verbotenen Handlungen wie Schlägen ins Gesicht und auf den Kopf sowie Verursachung von Schaden beim Gegner.
In einem Beschluss des „Islamischen Fiqh-Rates der Islamischen Weltliga in Mekka" zum Thema Boxen, Freistil-Wrestling und Stierkampf heißt es: „Der Rat ist einstimmig der Meinung, dass das erwähnte Boxen, das heute in unseren Ländern tatsächlich in Sportarenen betrieben und als Wettbewerb durchgeführt wird, gemäß der islamischen Gesetzgebung (arab. Sharia) verboten ist. Es beruht auf der Zulassung von Verletzungen, die sich die Kämpfenden gegenseitig zufügen, einschließlich schwerer Körperverletzungen, die zu Blindheit, schweren oder chronischen Hirnschäden, schweren Knochenbrüchen oder (sogar) zum Tod führen können, ohne dass der Schlagende verantwortlich (dafür) gemacht wird, während das Publikum sich über den Sieger freut und das Leiden des Besiegten genießt. Dies ist eine verbotene Handlung, die vom Islam vollständig und absolut abgelehnt wird, gemäß der Aussage Allahs, erhaben ist Er: „Und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben." (Al-Baqarah, 195) und: „Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiss barmherzig gegen euch." (An-Nisa, 29).
Und gemäß der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Kein Schaden und keine Schädigung!"
Demgemäß haben die Rechtsgelehrten (arab. Fuqaha) bestimmt, dass es nicht erlaubt ist, jemanden zu töten, der sein eigenes Blut für erlaubt erklärt und sagt: „Töte mich.“
Wenn er es dennoch tut, ist er dafür verantwortlich und verdient (die dafür vorgesehene) Strafe (gemäß der islamischen Gesetzgebung).
Basierend darauf entscheidet das Gremium, dass diese Art des Boxens nicht als körperliche Betätigung bezeichnet werden darf und nicht praktiziert werden darf. Denn das Konzept des Sports beruht auf dem Training ohne Verletzungen oder Schäden, und es sollte aus dem Programm lokaler Sportveranstaltungen gestrichen werden, ebenso wie von Teilnahmen an internationalen Wettkämpfen. Das Gremium beschließt auch, dass es nicht akzeptabel ist, sie in Fernsehprogrammen zu zeigen, damit die Jugendlichen dieses schlechte Verhalten nicht lernen und versuchen, es nachzuahmen.
Was das Freistil-Wrestling betrifft, bei dem es gestattet ist, dem Gegner Schaden zuzufügen und ihn zu verletzen, so betrachtet der Rat dies als eine Handlung, die der oben erwähnten Boxerei vollständig ähnelt, auch wenn das Erscheinungsbild unterschiedlich ist. Denn alle religiösen Bedenken, die beim Boxen erwähnt wurden, gelten auch für das Freistil-Wrestling, das nach dem Duell-Prinzip stattfindet, und es nimmt sein Urteil in Bezug auf die Verbotenheit ein.
2. Das Enthüllen der Blöße (arab. 'Aurah), wobei die Blöße des Mannes zwischen dem Bauchnabel und den Knien liegt.
3. Die Vermischung der Geschlechter, und dazu zählt das Training von Mädchen.
4. Die Ablenkung vom Gedenken an Allah und das Versäumnis des Gebets und anderer Pflichten.
5. Das Vermeiden des Verbeugens vor dem Spieler oder Trainer. Siehe auch:
6. Die Sicherheit vor abweichenden Gedanken, Zauberei und allem, was mit heidnischen Religionen verbunden ist.
7. Das Vermeiden von Musik, Trommeln und ähnlichen Musikinstrumenten während des Sports.
Wenn der Sport frei von diesen Bedenken ist, gibt es keinen Einwand gegen seine Ausübung.
Zweitens:
Das Urteil über die Ausübung von Muay Thai
„Muay Thai” oder „thailändisches Boxen” umfasst eine Reihe von vorherigen Einschränkungen wie Schläge ins Gesicht, Verursachen von Schaden am Gegner, Enthüllung der Blöße (arab. 'Aurah) und Verwendung von Musikinstrumenten.
Es ist nicht erlaubt, es zu praktizieren, es sei denn, diese Einschränkungen werden vermieden.
Drittens:
Das Urteil über die Arbeit als Kampfsporttrainer
Es gibt keine Bedenken, wenn eine Person als Trainer für Kampfsportarten tätig ist, solange sie es vermeiden kann, die Athleten in diese Übeltaten zu führen. Wenn sie dazu nicht in der Lage ist, ist es ihr nicht erlaubt, da ihr Handeln dann eine Unterstützung der Sünde darstellt. Allah - erhaben ist Er - sagte: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.” (Al-Maida, 2)
Und Allah weiß es am besten.