Alles Lob gebührt Allah..
Die Gelehrten sind sich einig, dass das Bittgebet (Duˈa), das Bitten um Vergebung (Istighfar) und die Spende (Sadaqah) den Verstorbenen erreichen.
Was das Bittgebet und die Bitte um Vergebung anbelangt, so aufgrund der Aussage Allahs -erhaben ist Er-: „Und diejenigen, die nach ihnen gekommen sind, sagen: "Unser Herr, vergib uns und unseren Brüdern, die uns im Glauben vorausgegangen sind, und lasse in unseren Herzen keinen Groll sein gegen diejenigen, die glauben. Unser Herr, Du bist ja Gnädig und Barmherzig.“
(Sura Al-Haschr 59:10)
Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Bittet für euren Bruder um Vergebung und Festigung, denn er wird gerade (im Grab) befragt.“
Und er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn ihr das Totengebet für den Verstorbenen verrichtet, sprecht aufrichtig Bittgebete für ihn.“
Was die Spende (Sadaqah) anbelangt, so wurde dies in den zwei Sahih-Werken bestätigt, durch die Worte von ˈAischa, als sie sagte: „Ein Mann sagte zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Meine Mutter ist plötzlich verstorben und hat kein Testament hinterlassen. Wenn sie noch die Gelegenheit hätte, etwas zu sagen, so würde sie es (ihr Vermögen) bestimmt spenden. Bekommt ihr eine Belohnung, wenn ich das an ihrer Stelle spende? Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: Ja!“ (Überliefert von Al-Bukhary (1388) und Muslim (1004)
Bei Al-Bukhary wurde ebenfalls authentisch überliefert, dass Saˈd Ibn ˈUbadah sagte, dass seine Mutter während seiner Abwesenheit verstarb und er den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragte: O Gesandter Allahs, meine Mutter ist während meiner Abwesenheit verstorben, hätte sie einen Nutzen davon, wenn ich für sie spende. Er sagte: Ja. Daraufhin sagte er: „Dann nehme ich dich als Zeuge, dass ich meinen Garten voller Früchte für sie als Sadaqah gebe.“ (Überliefert von Al-Bukhary (2756))
Was die Pilgerfahrt (Hajj) anbelangt, so sagte der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- einer Frau, die ihn nach der Verrichtung der Pilgerfahrt anstelle ihrer verstorbenen Mutter fragte: „Was denkst du, wenn deine Mutter eine Schuld zu begleichen hätte, würdest du diese für sie begleichen?“ Sie sagte: „Ja.“ Er sagte: „Die Begleichung der Schulden bei Allah hat ein größeres Anrecht.“ (Überliefert von Al-Bukhary (6699) und Muslim (1148))
Das Erwähnte zeigt, dass die Spende für den Verstorbenen ihm einen Nutzen bringt und der Lohn dafür ihn erreicht.
Es wurde ein schwacher (daˈif) Hadith überliefert, bezüglich des Gebets für den Verstorbenen. Imam Muslim sagte in seiner Einleitung zu seinem Sahih-Werk, dass ˈAbdullah Ibn Mubarak diese Überlieferung als schwach eingestuft hat und sagte: „Bezüglich der Spende (Sadaqah) (für den Verstorbenen) gibt es keinen Meinungsunterschied.“ [Ende des Zitats]
An-Nawawi sagte: „Er sagte: „Bezüglich der Spende (Sadaqah) (für den Verstorbenen) gibt es keinen Meinungsunterschied.“ Das bedeutet, dass dieser (schwacher) Hadith nicht als Argument verwendet werden kann. Wer jedoch seinen (verstorbenen) Eltern Güte erweisen will, so soll er für sie Spenden, weil die Spende den Verstorbenen erreicht und er davon, ohne Meinungsunterschied unter den Muslimen, einen Nutzen hat. Und dies ist die korrekte Ansicht diesbezüglich. Was der Qadi Abul-Hasan Al-Mawwardi Al-Basri ein schafiˈitischer Rechtsgelehrter in seinem Buch Al-Hawi überliefert, dass einige des Scholastiker sagten, dass die Belohnung den Verstorbenen nach seinem Ableben nicht erreicht, ist eine nichtige Ansicht und vollkommen gegensätzlich zu den Textbelegen aus dem Qurˈan und der Sunnah sowie dem Konsens der Ummah. Daher sollte dem keine Aufmerksamkeit geschenkt werden. Was das Gebet und Fasten für den Verstorbenen anbelangt, so ist die Rechtsansicht von Imam Asch-Schafiˈi und dem Großteil der Gelehrten, dass der Lohn dafür dem Verstorbenen nicht zugute kommt, außer wenn es um das Nachfasten vom Pflichtfasten geht, der damit beauftragt wurde oder dem es erlaubt wurde, es anstelle des Verstorbenen nachzuholen. Zwei Ansichten wurden diesbezüglich überliefert, von denen die bekanntere besagt, dass es nicht gültig ist, dabei ist die korrektere der beiden Ansichten, den späteren schafiˈitischen Gelehrten nach, dass es gültig ist. Was das Lesen des Qurˈans anbelangt, so ist die weitbekannte Ansicht von Imam Asch-Schafiˈi, dass der Lohn dafür nicht den Verstorbenen erreicht. Einige seiner Gefährten sagten, dass der Lohn dem Verstorbenen zugute kommt. Einige Gelehrte waren der Ansicht, dass der Lohn für jede Art von Gottesdienst (ˈIbadah), wie das Gebet, das Fasten, Rezitation des Qurˈan etc. dem Verstorbenen zugute kommt… Dann erwähnte An-Nawawi den Konsens darüber, dass der Lohn für das Bittgebet (Duˈa), die Spende und die Pilgerfahrt dem Verstorbenen zugute kommt.“ [Ende des Zitats]
In Tufatul-Muhtaj (7/72) wurde gesagt: „Der Verstorbene kann einen Nutzen von der Spende, die in seinem Namen gegeben wurde, haben, wie z. B. dass man einen Mushaf gemeinnützig spendet, einen Brunnen gräbt (errichtet), einen Baum pflanzt etc., sei dies zu Lebzeiten des Verstorbenen oder sei es nach seinem Tod, wenn jemand es in seinem Namen tut. Was deinem Vater am meisten nutzen würde ist, dass du viele Bittgebete für ihn sprichst.
Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und senke für sie aus Barmherzigkeit den Flügel der Demut und sag: "Mein Herr, erbarme Dich ihrer, wie sie mich aufgezogen haben, als ich klein war." (Sura Al-Isra 17:24)
Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn eine Person stirbt, enden auch ihre Taten, ausgenommen einer fortwährenden Spende, nützlichem Wissen, das sie hinterließ oder eines rechtschaffenen Kindes, welches Bittgebete für sie spricht.“
(Überliefert von Muslim (1631))
Was die Spende angeht, so ist die beste Spende, jene auf dem Wege Allahs, für den Bau einer Moschee oder die finanzielle Unterstützung von Islamstudenten oder den Druck von Büchern für sie.
Und Allah weiß es am besten.