Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
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Das Urteil über das Tragen von Windeln für den Kranken, der sich im Weihezustand befindet

Frage

Wie ist das Urteil über das Tragen von Windeln für den Kranken, der sich im Weihezustand (Ihram) befindet, und diese braucht oder Kinder. Gehört dies zu den Dingen, die im Weihezustand verboten sind?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die bekannten Windeln ähneln am ehesten Shorts. Diese sind Kleider, mit denen der große Schambereich bedeckt wird. Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass sie zu den verbotenen Kleidungen gehöre, da sie auf den Körper zugeschnitten sind.

Schaikh Al-Islam -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte über die verbotenen Kleidungen im Weihezustand: „Genauso ist es bei kurzen Hosen noch eher so als bei (normalen/langen) Hosen.“ Aus „Mamu' Al-Fatawa“ (21/206).

Wenn nun jemand Unterwäsche oder Windeln im Weihezustand tragen muss, so ist es kein Problem, jedoch muss er die „Sühne des Schadens (Fidyah Al-Adha)“ leisten. Hierbei steht er vor die Wahl, ob er ein Schaf schlachten will, sechs Arme speist, indem er jedem Armen einen halben Saa' gibt, oder drei Tage fastet.

Dies, aufgrund des Hadiths von Ka'b Ibn 'Ajurah -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, als er seinen Kopf rasieren musste, obwohl er im Weihezustand war. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte zu ihm: „Rasiere deinen Kopf und faste drei Tage, speise sechs Arme oder schächte ein Schaf.“ Überliefert von Al-Bukhary (1917).

Schaikh Muhammad Ibn Salih Al-'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt, ob es demjenigen, der sich im Weihezustand befindet, erlaubt sei Shorts/kurze Hosen zu tragen, da es ihm schadet, wenn er sie nicht trägt.

Antwort: „Wenn er befürchtet Schaden zu erleiden, dann ist es kein Problem diese zu tragen. Wenn er aber dann noch sechs Arme speist, indem er jedem Armen einen halben Saa' gibt, so ist dies besser.“ Aus „Liqat Al-Bab Al-Maftuh“ (Frage 16/177).

Wer also im Weihezustand Windeln tragen muss, aufgrund einer Krankheit etc., der darf sie tragen, jedoch muss er die „Fidyah Al-Adha“ entrichten.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A