Freitag 7 Jumaada Al-Awwah 1446 - 8 November 2024
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Das Bedecken des Kopfes des Muhrims und die Benutzung eines Sonnenschirms als Schatten

Frage

Ist es erlaubt, während der Hajj den Kopf mit einem Sonnenschirm zu bedecken, um den Körper so vor Sonneneinstrahlungen zu schützen? Dieser Sonnenschirm kann auf die Schulter gelegt werden, sodass die Hände frei sind?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Die Gelehrten waren sich darüber einig, dass es dem Mann verboten ist, während des Ihrams (Weihezustand), den Kopf zu bedecken. Dies beweist die Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, über den Mann, der im Ihram-Zustand bei 'Arafah starb, in der er sagte: „Wascht ihn mit Wasser und Sidr (Ziziphus), umhüllt ihn in zwei Gewänder, aber benutzt für ihn kein Parfüm und bedeckt nicht seinen Kopf, denn Allah wird ihn am Tag der Auferstehung erwecken, während der die Talbiyah spricht.“ Überliefert von Al-Bukhary (1267) und Muslim (1206).

Talbiyah: Das Sagen von: „Labbayka Allahumma Labbayka …“.

Al-Bukhary (1542) und Muslim (1177) überlieferten, über 'Abdullah Ibn 'Umar -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-, dass ein Mann sagte: „O Gesandter Allahs, was darf der Muhrim (Derjenige, der sich im Weihezustand/Ihram befindet) an Kleidung tragen?“ Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- antwortete: „Er darf keine Hemden, Turbane, Hosen, Burnus und Ledersocken tragen.“ Burnus ist ein Gewand, das die Leute des Magreb trugen, an dem eine Kaputze ist.

Zweitens:

Es gibt zwei Arten der Kopfbedeckungen:

1. Wenn man den Kopf mit etwas bedeckt, dass am Kopf haftet, wie eine Gebetskappe, ein Turban etc. Dies ist verboten und der Beweis dafür sind die zwei oben erwähnten Ahadith.

2. Dass man den Kopf mit etwas bedeckt, was nicht am Kopf haftet, wie ein Sonnenschirm, das Autodach etc. Hierin besteht kein Problem, da Umm Husain -möge Allah mit ihr zufrieden sein- sagte: „Ich vollzog die Abschiedspilgerfahrt (Hajjah Al-Wada') mit dem Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, in der ich ihn sah, als er die Jamrah Al-'Aqabah bewarf und sich hierauf abwand, wie er auf seinem Reitkamel und mit ihm Bilal und Usamah waren. Einer von ihnen führte das Reitkamel an und der andere hob sein Gewand über den Kopf des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- vor der Sonne.“ Überliefert von Muslim (1298).

An-Nawawi sagte: „Daraus entnehmen wir, dass es dem Muhrim erlaubt ist seinen Kopf mit einem Gewand oder etwas Ähnlichem zu bedecken. Dies ist unsere Ansicht und die Ansicht der großen Mehrheit der Gelehrten.“

Schaikh Ibn 'Uthaimin sagte: „Und das ist genauso wie der Sonnenschirm.“

Schaikh Ibn Baz sagte: „Es besteht kein Problem darin, wenn der Muhrim einen Sonnenschirm benutzt, um sich vor der Sonne zu schützen, so wie er im Zelt oder unter dem Autodach nach Schatten sucht.“ Aus „Fatawa Ibn Baz“ (17/115).

Drittens:

Wenn man Habseligkeiten auf den Kopf trägt, dann ist es kein Problem, da in der Regel nicht damit beabsichtigt wird sich zu bedecken. Wenn man aber damit beabsichtigt sich zu bedecken, dann ist es verboten.

Schaikh Ibn Baz sagte: „Was das Tragen von Habseligkeiten angeht, so gehört dies nicht zur verbotenen Art der Bedeckung, wie wenn man Essen etc. trägt, solange man dadurch das Gebot nicht umgehen will, denn Allah -gepriesen und erhaben ist Er- hat Seinen Dienern verboten die Dinge, die Er verboten hat, zu umgehen.“ Aus „Fatawa Ibn Baz“ (17/115).

Und Allah weiß es am besten.

Siehe auch: „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (7/141-143) und „Manasik Al-Hajj wal 'Umrah“ (S. 52-53), von Schaikh Ibn 'Uthaimin.

Quelle: Islam Q&A