Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Wir sind sehr erfreut darüber, dass du uns in dieser Angelegenheit um Hilfe bittest. Bevor wir die Sache ansprechen, möchten wir sagen, dass wir uns für dich nichts anderes wünschen, als wir uns für unsere Töchter und Schwestern wünschen. Bewahre das wertvollste, was du besitzt und hüte dich davor, dass der Satan dich mit angeblicher Liebe oder Spaß austrickst.
Edle Schwester… Es würde uns sehr freuen, wenn du auf dein Gebet achten und den Hijab tragen würdest, dich mit der Charaktereigenschaft der Tugendhaftigkeit und Schamhaftigkeit schmücken, sowie an die Lehren der Religion halten würdest, die kam, um den Status des Menschen zu erheben, seine Seele zu läutern und zu reinigen.
Und es würde uns sehr traurig machen, wenn du das Gegenteil davon wärst. Es würde uns traurig machen, wenn der Satan dich in dein Verderben stürzen würde, so dass du wie ein Schlachtopfer in seinen Tod gezogen würdest, ohne es zu merken!
Das sind gewiss ernste Worte und sicherlich kein Witz. Viele (junge) Frauen haben bereits vor dir diesen (schlechten) Weg eingeschlagen, was ein elendes Ende nahm und sie es bereuten, jedoch kam das zu spät, zu einer Zeit, als die Reue von keinem Nutzen mehr war.
Du wirst auf dieser Website viele Geschichten dieser Art finden können, die du dir als eine Lehre nehmen sollst, und nimm dich davor in Acht eine Lehre für andere zu sein.
Zweitens:
Der Frau ist es nicht erlaubt eine Beziehung zu einem fremden Mann herzustellen, selbst wenn dahinter die Absicht der Eheschließung steckt, da Allah -erhaben ist Er- das Alleinsein mit einer fremden Frau verboten hat, sowie ihr die Hand zu schütteln oder sie anzuschauen – außer im Falle des um die Hand Anhaltens (Heiratsantrags) oder der Zeugenaussage. Ebenso ist es der Frau verboten, sich zu schminken und zu schmücken; etwas von ihrer ˈAurah (sprich ihrem Körper) vor fremden Männern zu enthüllen, sich parfümiert, sich unter ihnen zu bewegen oder mit sanfter (unterwürfiger) Stimme zu ihnen zu sprechen. Die Beweise für diese Verbote sind aus dem Buch Allahs und der Sunnah bekannt, und dabei gibt es keine Ausnahme für jemanden, der zu heiraten beabsichtig, sogar nicht mal für einen, der wirklich um die Hand anhält (einen Heiratsantrag) macht, weil der Verlobte immer noch ein Fremder für die Frau bleibt, bis der Ehevertrag geschlossen wurde.
1 – Bezüglich des Alleinseins des Mannes mit einer fremden (nicht-mahram) Frau, wurde unter anderen von Al-Bukhary (3006) und Muslim (1341) von Ibn ˈAbbas -möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein- überliefert, dass er den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Kein Mann sollte alleine mit einer Frau sein.“
Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:
„Gewiss, ein Mann wird nicht mit einer Frau alleine sein, ohne dass dabei der Satan der Dritte von ihnen ist.“
Überliefert von At-Tirmidhi (2165), und Al-Albani hat die Überlieferung in „Sahih At-Tirmidhi“ als authentisch (Sahih) eingestuft.
2 – Der Beweis dafür, dass es dem Mann verboten (haram) ist eine Frau anzuschauen, ist u. a. die Aussage Allahs -erhaben ist Er:
„Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiss, Allah ist Kundig dessen, was sie machen. Und Allah weiß es am besten.“ (An-Nur 24:30)
Und Muslim (2159) überlieferte von Jabir Ibn ˈAbdillah -möge Allah zufrieden mit ihm sein-, dass er sagte: „Ich fragte den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- bezüglich des unbeabsichtigten (flüchtigen) Blicks, worauf er mir anordnete, meinen Blick abzuwenden.“
Der flüchtige Blick bedeutet, dass der Blick unbeabsichtigt auf eine Frau fällt, wie wenn man dahin schaut, wohin man geht etc.
Was die Frau anbelangt, so darf sie ohne Gelüste (Sinnlichkeit) einen Mann anschauen, wenn sie vor Versuchung sicher ist. Sollte es aber aus Gelüsten sein oder die Gefahr der Versuchung gegeben sein, so ist es ihr nicht erlaubt.
3 – Bezüglich des Verbots des Händeschüttelns mit einer fremden (nicht-mahram) Frau wurde folgende Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert:
„Es ist besser, dass einer von euch mit einem Eisenstachel in den Kopf gestochen wird, als dass er eine Frau berührt, die ihm verboten ist (bzw. die er nicht berühren darf).“
Überliefert von At-Tabarani als Überlieferung von Maˈqil Ibn Yasar, und Al-Albani hat sie in „Sahih Al-Jamiˈi“ (5045) für authentisch (Sahih) erklärt.
Die Sünde umfasst hierbei beide, den Mann und die Frau.
4 – Das Verbot, dass sich die Frau zur Schau stellt und ihren Schmuck (bzw. geschmückt/aufgehübscht) vor fremden (nicht-mahram) Männern zeigt, entnimmt man u. a. aus der Überlieferung von Muslim (2128) von Abu Hurairah -möge Allah zufrieden mit ihm sein-, der sagte: „Es gibt zwei Arten der Leute der Hölle, die ich noch nicht gesehen habe: Männer mit Peitschen wie die Schwänze der Kühe, mit denen sie die Menschen auspeitschen und Frauen, die bekleidet sind, jedoch nackt, welche (zum Übel) verführt werden und andere (dazu) verführen; ihre Köpfe sind wie die Höcker des Bakht(-Kamels), sich zu einer Seite neigend. Niemals werden sie das Paradies betreten, und niemals seinen Duft riechen, obwohl sein Duft von solch und solch einer Entfernung wahrzunehmen ist.“
Das Bakht-Kamel ist eine Kamelart mit langem Hals.
5 – Der Beweis dafür, dass es der Frau verboten ist parfümiert hinauszugehen, so dass fremde Männer ihren Duft wahrnehmen können, sind die Worte des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Welche Frau auch immer sich parfümiert und an Leuten (fremden Männern) vorbeigeht, die etwas von ihrem Duft wahrnehmen können, so ist sie eine Unzuchttreiberin (Zaniyah).“
Überliefert von An-Nasai (5126), Abu Dawud (4173) und At-Tirmidhi (2786), und Al-Albani hat die Überlieferung in „Sahih An-Nasai“ als gut (hasan) eingestuft.
6 - Und bezüglich des Verbots des Sprechens mit sanfter (unterwürfiger) Stimme, haben wir die Worte Allahs -erhaben ist Er:
„O Frauen des Propheten, ihr seid nicht wie irgendeine von den (übrigen) Frauen. Wenn ihr gottesfürchtig seid, dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht derjenige, in dessen Herzen Krankheit ist, begehrlich wird, sondern sagt geziemende Worte.“ (Al-Ahzab 33:32)
Und wenn das für die Mütter der Gläubigen, die rein waren, galt, so umfasst es noch eher andere Frauen.
Drittens:
Das, was als angebliche Liebe zwischen einem Mann und einer fremden (nicht-mahram) Frau bezeichnet wird, beinhaltet einige dieser verbotenen Handlungen, wenn nicht alle oder sogar mehr als das. Möge Allah uns und dich vor allem Schlechten bewahren.
Du musst dich jetzt reumütig an Allah -erhaben ist Er- wenden, Reue (Taubah) ablegen und vor Allahs Zorn und Strafe in Acht nehmen. Du musst diese Beziehung zu dem jungen Mann sofort abbrechen. Denke nicht über das Treffen mit ihm nach und erhöre nicht seine Bitte, mit ihm auszugehen. Vielmehr sollst du den Kontakt mir ihm gänzlich abbrechen, da das Übel mit der Bindung deines Herzens an ihn begann. Und das gehört zur schrittweisen Verführung des Satans. Du hast ihn angeschaut oder mit ihm gesprochen, bis die Liebe zu ihm den Weg in dein Herz fand. Du sollst daher das Übel und Unheil nicht noch durch Gespräche oder das Ausgehen mit ihm verschlimmern.
Denk daran, dass das meiste Unglück (Unheil) mit leichten Schritten beginnt, und sich danach das ereignet, womit man nicht gerechnet hat. Wie oft nur hat sich eine junge Frau zu viel zugetraut und angenommen, dass dieser junge Mann ihr niemals etwas (Schlechtes) antun würde, doch das Resultat war dann, dass sie alles verlor. Danach zieht sich dieser Mann, der ihr Versprechen gemacht hat und Hoffnung auf Ehe, zurück, weil sie ihm nicht mehr gut genug ist. Wie kann er ihr auch vertrauen, wenn sie sich einem fremden Mann hingegeben hat?
Wenn wir das zu dir sagen, so sagen wir es im Sinne eines aufrichtigen Ratschlags, und weil wir für dich das Gute wollen. Wir bitten Allah, dich vor allem Schlechten und Unerwünschten zu bewahren.