Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Das Verrichten des Gebets im Schlafzimmer

Frage

Ist es richtig, dass es weder dem Mann noch der Frau erlaubt ist, dass Gebet im Schlafzimmer zu verrichten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es ist kein Problem, wenn der Mann oder die Frau im Schlafzimmer betet. Dies geht aus folgender Aussage des Propheten (Ehre und Heil auf ihm) hervor: „Die Erde wurde mir als Gebetsstätte und Reinigung (Reinigungsmittel) bestimmt. Egal für welchen Mann aus meiner Gemeinschaft (Ummah) die Gebetszeit anbricht, so soll er beten.“ (Überliefert bei Al-Bukhaary: 335 und Muslim: 521)

Tatsächlich verrichtete der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) das freiwillige Gebet (Naafilah) sowie das Nachtgebet (Qiyaam al-lail) im Zimmer ‘Aaishahs (Allahs Wohlgefallen auf ihr) und in den Zimmern anderer seiner Ehefrauen (Allahs Wohlgefallen auf ihnen allen).

Es ist jedoch bekannt, dass dem Mann befohlen wurde, das Pflichtgebet in der Gemeinschaft dort zu verrichten, wo zu ihm gerufen wird (z.B. in der Moschee).

Wenn er aber ein Pflichtgebet verpasst hat oder er eine (gültige) Entschuldigung dafür hat, nicht in die Moschee zu gehen, oder er das freiwillige Gebet (Naafilah) in seinem Schlafzimmer betet, so stellt dies kein Problem dar.

Sollte er das gemeinschaftliche Pflichtgebet, das in der Moschee verrichtet wird, unentschuldigt in seinem Zimmer beten, so ist sein Gebet zwar gültig, jedoch hat er gesündigt, indem er nicht in der Gemeinschaft gebetet hat.

Auf jeden Fall besteht kein Unterschied zwischen dem Schlafzimmer und anderen Räumen einer im islamischen Sinne reinen Behausung.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A