Alles Lob gebührt Allah..
Es ist nicht erlaubt Lohn für Bürgschaften und Garantien zu nehmen, da dieser Lohn den Bürgschaftsvertrag zu einem Riba-Vertrag umwandelt.
Die Erklärung dafür ist, dass der Bürge die Schulden des Gebürgten zahlen muss, wenn dieser sie nicht zahlt. Und wenn der Bürge die Schulden bezahlt, gilt dies als Kredit von ihm für den Gebürgten, welchen er zahlen muss. Dem wird noch der Lohn hinzugefügt, auf den sie sich für die Bürgschaft geeinigt haben. Somit ist dies ein Kredit mit Zunahme, was selbst Riba ist.
Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“ (6/441): „Wenn man sagen würde: ‚Bürge für mich und ich gebe dir 1000“, so ist dies nicht erlaubt, denn der Bürge muss Schulden begleichen. Wenn er sie dann begleicht, muss ihm der Gebürgte dies geben, weshalb es dann wie ein Kredit ist. Wenn er dann noch eine Entschädigung dafür nimmt, zieht dieser Kredit einen Profit mit sich, weshalb dies nicht erlaubt ist.“
Ibn Jarir At-Tabari sagte in „Ikhtilaf Al-Fuqaha“ (S. 9): „Wenn Person X bei Y um Geld für Z bürgt, und dafür einen Lohn von Z verlangt, wird dies ungültig.“
Im Beschluss des Islamischen Fiqh-Gremiums, über Garantien, steht: „Erstens: Das Bürgschaftsschreiben, in all seinen Arten, ob primär oder endgültig, ist entweder mit oder ohne Deckung. Wenn es ohne Deckung ist, dann wird die Zahlungsverpflichtung des Bürgen mit der einer anderen Person verbunden, für etwas, das jetzt oder später entrichtet wird. Das ist die Realität dessen, was in der islamischen Rechtsprechung mit dem Namen „Garantie oder Bürgschaft“ gemeint ist.
Wenn das Bürgschaftsschreiben aber mit Deckung ist, dann ist das Verhältnis zwischen dem Antragsteller des Bürgschaftsschreibens und ihrem Aussteller die Vertretung. Die Vertretung ist sowohl mit Bezahlung als auch ohne gültig, solange die Bürgschaftsbeziehung zugunsten des Begünstigten verbleibt (also dem Gebürgten.
Zweitens: Die Bürgschaft ist ein ehrenamtlicher Vertrag, mit dem man etwas Gutes tun will. Die Rechtsgelehrten haben festgelegt, dass es nicht erlaubt ist für die Bürgschaft eine Gegenleistung zu nehmen, denn wenn der Bürge den garantieren Betrag bezahlt, kommt es einem Kredit gleich, der dem Kreditgeber dann Profit bringt. Und das ist nach der islamischen Gesetzgebung verboten.
Darauf basierend wurde folgendes festgelegt: Erstens: Das Bürgschaftsschreiben darf für das Bürgschaftsverfahren, welches in der Regel die Höhe und Dauer der Bürgschaft berücksichtigt, kein Entgelt entgegennehmen, egal ob mit oder ohne Deckung.
Zweitens: Der Verwaltungsaufwand für die Ausstellung eines Bürgschaftsschreibens ihrer beiden Arten ist islamrechtlich zulässig, wobei zu berücksichtigen ist, dass es zu keiner Lohnerhöhung desselben kommen darf. Für den Fall, dass eine vollständige oder teilweise Deckung bereitgestellt wird, kann bei der Beurteilung der Banken zur Ausstellung des Bürgschaftsschreibens berücksichtigt werden, was die tatsächliche Aufgabe zur Erfüllung dieser Deckung möglicherweise erfordert.“ Aus „Majma' Al-Fiqh Al-Islami“ (S. 25).
Darauf basierend ist es dir nicht erlaubt dieses Geld entgegenzunehmen und du musst es dem Besitzer zurückgeben.
Und Allah weiß es am besten.