Alles Lob gebührt Allah..
Wenn die Klinikleitung der Ärztin die Befugnis erteilt hat, dass sie damit einige Patienten kostenlos untersuchen darf, dann ist das, was du getan hast, kein Problem. Wenn dem aber nicht so ist, dann ist es nicht erlaubt die Werkzeuge der Klinik ohne Gegenleistung zu verwenden, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Das Vermögen einer muslimischen Person ist nur mit seinem Einverständnis erlaubt.“ Überliefert von Abu Ya'la und Al-Albani stufte dies in „Sahih Al-Jami'“ (Nr. 7662) als authentisch ein.
Und wenn die Klinikleitung der Ärztin erlaubt hat für Freunde und Familie den Preis zu senken, dann musst du diese Senkung abziehen und den Rest der Klinik bezahlen.
Du muss die Ärztin davon überzeugen ihren Lohn von dir entgegenzunehmen und ihn der Klinik zu übergeben, nachdem du ihr erklärt hast, dass diese Handlung verboten ist, wenn die Klinik ihr das nicht erlaubt.
Wenn sie es nicht tut, dann musst du den Betrag selbst der Klinik zukommen lassen.
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Scharh Al-Muhadhab“ (9/428): „Wenn er Geld aus Verbotenem hat und reumütig zu Allah zurückkehren und sich davon lossagen will, dann muss er, wenn es einen bestimmten Besitzer hat, es diesem oder seinem Vertreter geben. Und wenn dieser tot ist, muss er es seinen Erben geben.“
Du musst ihnen nicht davon erzählen, dass sie ein Anrecht auf dieses Geld haben. Wichtig ist nur, dass das Geld auf irgendeine Weise zu ihnen gelangt.
Und Allah weiß es am besten.