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Soll der Schächter, während der Schlachtung, die Absicht (mit den Lippen) aussprechen?

20-08-2017

Frage 109340

Wenn der Schächter sagt: „Dies ist für den Soundso.“ Gemeint ist, dass man den Namen des Besitzers des Schlachtopfers, bei der Schlachtung, nennt. Gehört dies zum Aussprechen der Absicht?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Sowohl die Menstruierende als auch die Wöchnerin müssen die Abschieds-Tawaf nicht verrichten. Was den Unfähigen angeht, so soll er die Tawaf vollziehen und dabei getragen werden, und genauso verhält es sich mit dem Kranken. Denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:

„Keiner von euch darf gehen, bis seine letzte Verpflichtung der Tawaf um das Haus ist (bevor er Mekka verlässt).“

Und von Ibn 'Abbas -möge Allah mit beiden zufrieden sein- wird in den beiden Sahih-Werken überliefert, dass er sagte:

„Den Menschen wurde befohlen, dass ihre letzte Verpflichtung der Tawaf um das Haus ist (bevor sie Mekka verlassen), mit Ausnahme der Frau, die ihre Periode hat, so wurde es ihr erleichtert.“ Und einem anderem Hadith steht der Beweis, dass die Wöchnerin, genauso wie die Menstruierende, keinen Abschieds-Tawaf vollziehen muss.

Udhhiya
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