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Sie fasst die Lernprogramme zusammen und verkauft sie den Studentinnen, jedoch verbietet sie ihnen diese abzufotografieren

15-05-2022

Frage 129191

Bei uns gibt es, außerhalb der Fakultät, eine Lehrerin, die unsere Lernprogramme zusammenfasst und diese Zusammenfassungen den Studentinnen für eine Preis verkauft, den ich, und alles Lob gebührt Allah, zahlen konnte. Es kenne aber welche, die ihn nicht bezahlen können. Sie verbietet und schreibt es sogar auf die Seiten, dass sie es nicht erlaubt, dass die Blätter ohne ihre Erlaubnis abfotografiert werden. Das bedeutet, dass sie von jeder Studentin will, dass sie es von ihr kauft.

Meine Frage: Hat sie ein Recht auf diese Bedingung? Darf eine Gruppe von Studentinnen den Preis von einem Exemplar gemeinsam zahlen? Muss man sie darum um Erlaubnis bitten? Oder besitzt die Studenten durch ihren Kauf den vollen Umgang mit ihren Blättern, sodass sie sich den Preis mit ihren Kolleginnen teilen kann? Besitzt der Käufer nicht das Recht mit dem, was er gekauft hat, so umzugehen, wie er es will? Wenn ich also den Preis des Buches mit einer anderen Person teilen würde, wäre dies ohne jeglichen Zweifel erlaubt.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Diese Angelegenheit geht auf das Uhreberrecht zurück. Dieses ist ein islamisch anerkanntes Recht, an das man sich nicht vergehen darf, aufgrund des Gemeinwohls, das durch die Wahrung dieses Rechts erfolgt, wie dass die Abfassung weiterhin durchgeführt wird, dass es verboten ist sich von der Arbeit und Mühe anderer finanziell zu bereichern und da es verpflichtend ist Verträge und Bedingungen einzuhalten, denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „O die ihr glaubt, haltet die Abmachungen!“ [Al-Maida:1] Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die Muslime halten sich an ihre Bedingungen.“ Überliefert von Abu Dawud (3594) und Al-Albani stufte diesen Hadith in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch ein.

Wenn der Autor oder Verleger nun festlegt, dass es verboten ist die Seiten für den Verkauf oder den privaten Gebrauch abzufotografieren, dann muss dies eingehalten werden. Ebenso muss beachtet werden, dass das Abfotografieren für den privaten Gebrauch die Autorin sehr stark schädigen wird, da viele Studentinnen durch diese Fotos das Buch nicht mehr kaufen.

Über das Urheberrecht und die Aussagen der Gelehrten diesbezüglich wurde bereits in den Antworten auf die Fragen Nr. 26307 und Nr. 454 gesprochen.

Wenn eine Gruppe von Studentinnen ein Exemplar gemeinsam kaufen, das sie einander reichen, ohne es abzufotografieren, so gibt es hier keinerlei Hindernis, da es nichts gibt, was dies verbieten würde.

Und Allah weiß es am besten.

Kopierrecht
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