Bitte tragen Sie großzügig dazu bei, die Kontinuität unserer Website - so Allah will - zu gewährleisten.
Es gibt einige Leute bei uns, die Konsumgüter aufkaufen, wenn diese reichlich vorhanden sind, und diese dann horten (zurückhalten), bis deren Wert gestiegen ist, um sie dann für einen beliebig hohen Preis zu verkaufen. Was rät der Islam uns bezüglich solcher Leute? Was ist die islamrechtliche Haltung gegenüber dieser Art Verdienst?
Alles Lob gebührt Allah..
„Der Monopolist (Al-Muhtakar) ist derjenige, der Waren in schweren Zeiten (Krisenzeiten) der Menschen aufkauft. Es gibt Überlieferungen, in denen diesen Leuten mit Verdammnis und Strafe gedroht wird. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Nur ein Sünder manipuliert (ihtakara) den Markt (sprich ist ein Monopolist).“ Und er sagte: „Wer den Markt manipuliert (monopolisiert) ist ein Sünder.“
Die Gelehrten sagten: „Das sind Leute, die in Krisenzeiten (Zeiten schwerer wirtschaftlicher Verhältnisse) Konsumgüter, der die Menschen bedürfen, wie Nahrung etc., aufkaufen, bis deren Wert (Preis) steigt, um sie dann für einen höheren Preis zu verkaufen. Dieses ist nicht erlaubt, stellt ein Übel da und derjenige, der das tut, ist ein Sünder. Falls es in einem Land einen islamischen Herrscher gibt, der sich um die islamische Gesetzgebung kümmert, so ist dieser dazu verpflichtet, so eine Person, an ihrem Handeln zu hindern und sie dazu zu verpflichten, die Nahrungsmittel für einen angemessenen marktüblichen Preis zu verkaufen, wobei er die Ware nicht zurückhalten darf. Dies gilt in Krisenzeiten.
Es ist jedoch gestattet, in Zeiten von Wohlstand und Prosperität, in denen Konsumgüter (Nahrung oder andere) reichlich auf den Märkten vorhanden sind und dabei keinem geschadet wird, Waren zu kaufen, um sie weiterzuverkaufen, wenn es für den Verkäufer am profitabelsten ist, ohne dass er sie für Krisenzeiten hortet (um sie für einen höheren Preis zu verkaufen).
Dies ist das übliche Handelsgeschäft seit jeher.“
Ende des Zitats des geehrten Schaikhs ˈAbdul-ˈAziz Ibn Baz -möge Allah zufrieden mit ihm sein-.
[„Fatawa Darb ˈAla Nur“ (3/1442)]