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Ist es möglich, dass Sie mich über die sieben Orte informieren, an denen es nicht erlaubt ist, das Gebet zu verrichten?
Alles Lob gebührt Allah..
Vielleicht beziehst du dich auf den Hadith, den At-Tirmidhi (346) und Ibn Majah (746) von Ibn Umar - möge Allah mit beiden zufrieden sein - überlieferten: „Der Gesandte Allahs - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - verbat das Beten an sieben Orten: Auf der Müllhalde, Schlachthaus, Friedhof, auf dem Weg, im Badezimmer (arab. Hammam), auf dem Weideplatz der Kamele und auf dem Dach der Ka’ba.” Jedoch ist dieser Hadith schwach. At-Tirmidhi kommentierte ihn: „Der Hadith von Ibn Umar hat keine starke Überlieferungskette.
Ebenso hat ihn Abu Hatim Ar-Razi als schwach eingestuft, wie es in „Al-’Ilal” (1/148) von seinem Sohn erwähnt wird. Auch Ibn Al-Jawzi in „Al-’Ilal Al-Mutanahiya” (1/399), Al-Busiri in „Misbah Az-Zujajah” (1/95), Al-Hafiz in „At-Talkhis” (1/531-532) und Al-Albani in „Al-Irwa`” (1/318).
Basierend darauf ist es nicht korrekt, sich auf diesen schwachen Hadith zu berufen, um das Verbot des Betens an diesen Orten zu begründen. Allerdings wurde das Verbot des Betens an einigen dieser Orte in anderen authentischen Hadithen bestätigt, wie in dem Hadith, den Abu Dawud (492), At-Tirmidhi (317) und Ibn Majah (745) von Abu Sa'id Al-Khudri - möge Allahs mit ihm zufrieden sein - überlieferten: Der Prophet Allahs - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - sagte: „Die ganze Erde ist eine Moschee (d.h. ein Ort zum Beten), außer den Friedhöfen und dem Badezimmer (arab. Hammam).''
Shaykh Al-Islam - möge Allah ihm barmherzig - sein, sagte: „Seine Überlieferungskette ist gut.' Entnommen aus: „Iqtida' As-Sirat Al-Mustaqim”, Seite 332), und von Al-Albani in „Al-Irwa'' (1/320) als authentisch eingestuft.
Einige dieser Orte erfordern jedoch eine gewisse Detailbesprechung:
1. Die Müllhalde
Es ist der Ort, an dem Abfall entsorgt wird, und er kann schmutzig sein, möglicherweise mit Unreinheiten (arab. Najasah), weshalb das Beten dort aufgrund seiner Unreinheit verboten ist. Selbst wenn er gereinigt wäre, ist es ein unwürdiger Ort, an dem es für einen Muslim nicht angemessen ist, sich dort vor Allah - erhaben ist Er - zu stellen.
2. Das Schlachthaus
Es ist der Ort, an dem Tiere geschlachtet werden, und dies führt zu einer Verschmutzung des Ortes mit Unreinheiten wie Blut und anderen Schmutz. Wenn jedoch ein sauberer und reiner Ort im Schlachthaus vorhanden ist, ist das Beten dort erlaubt.
3. Der Friedhof
Es ist der Ort der Gräber, und das Beten dort wird vermieden, um zu verhindern, dass dies als Vorwand für die Anbetung der Gräber oder als Nachahmung derer, die Gräber anbeten, verwendet wird.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Das Totengebet (arab. Salah Al-Janazah), denn es ist erlaubt, es auf dem Friedhof zu verrichten. Es ist bestätigt, dass der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - das Gebet über eine Frau verrichtete, die die Moschee zu reinigen pflegte, nachdem sie begraben worden war. Überliefert von Al-Bukhari (460) und Muslim (956).
Was ebenfalls das Beten dort verbietet: Die Moschee, die auf einem Grab errichtet wurde, aufgrund der vielen Überlieferungen, in denen der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - diejenigen verfluchte, die Gräber zu Moscheen machten, und dies verbat.
Diese Moscheen, die über den Gräbern der Propheten, der Rechtschaffenen, der Könige und anderer gebaut wurden, müssen durch Abriss oder auf andere Weise entfernt werden und darüber kenne ich keinen Meinungsunterschied unter den anerkannten Gelehrten.
Es ist verpönt, dort zu beten, und das ist etwas, über das ich (ebenso) keinen Meinungsunterschied kenne. Es ist bei uns die offensichtliche (Meinung) der Rechtsschule nicht erlaubt, aufgrund des darin enthaltenen Verbots und Fluchs sowie anderer Überlieferungen." Ende des Zitats, entnommen aus: „Iqtida As-Sirat", Seite 330)
4. Der Weg
Dies ist die Straße, die von den Menschen benutzt wird. Was jedoch die verlassene Straße oder den Teil der Straße betrifft, der nicht von den Menschen benutzt wird, so gibt es kein Verbot, dort zu beten.
Der Grund für das Verbot des Betens auf dem Weg ist, dass es den Menschen Unannehmlichkeiten bereitet und sie am Passieren hindert. Es lenkt (zudem) ihn selbst (den Betenden) ab und führt zu Durcheinander, das ihn daran hindert, sein Gebet vollkommen zu verrichten.
Das Gebet auf dem Weg ist verpönt, und es kann sogar verboten sein, wenn es die Menschen daran hindert, vorbeizukommen, oder wenn es ihn selbst Gefahren wie Unfällen oder Ähnlichem aussetzt.
Ausgenommen davon ist die dringende Notwendigkeit, wie das Freitagsgebet oder das Festgebet auf der Straße, wenn die Moschee voll ist. Auf dieser Grundlage handeln die Muslime.
5. Im Badezimmer (arab. Hammam)
Der bekannte Ort für die Reinigung.
Das Verbot des Gebets im Badezimmer wurde im vorherigen Hadith von Abu Sa'id überliefert, was darauf hinweist, dass das Gebet dort ungültig ist.
Der Grund für das Verbot des Gebets im Bad ist, dass sich dort die Satane aufhalten und die Schambereiche (arab. ‘Awrah) enthüllt werden.
Es scheint das Offensichtliche zu sein, dass das Verbot des Gebets im Badezimmer alles einschließt, was unter dem Begriff „Badezimmer" (arab. Al-Hammam) fällt. So gibt es keinen Unterschied zwischen dem Ort, an dem man sich wäscht, und dem Ort, an dem man die Kleidung ablegt.
Wenn das Gebet im Badezimmer (arab. Hammam) verboten ist, dann ist das Gebet im Toilettenbereich (wo die Notdurft verrichtet wird) umso mehr verboten. Das Verbot des Gebets im Bereich zur Verrichtung der Notdurft wurde nicht explizit erwähnt, da jeder mit Verstand, der vom Propheten - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - gehört hat, dass das Gebet im Badezimmer (arab. Hammam) verboten ist, wusste, dass das Gebet im Bereich zur Verrichtung der Notdurft umso mehr verboten ist.
Deshalb sagte Shaykh Al-Islam Ibn Taymiyyah, möge Allah ihm barmherzig sein:
„Es wurde kein spezifischer Quelltext bezüglich des Verbots des Gebets im Bereich zur Verrichtung der Notdurft erwähnt, weil diese Angelegenheit für die Muslime offensichtlich war, dass sie einen Beweis dafür benötigen würden." „Al-Majmu' Al-Fatawa" (25/240)."
6. Der Weideplatz der Kamele
Die Orte, an denen Kamele untergebracht werden, einschließlich des Ortes, an dem sie sich nach dem Trinken versammeln.
Der Grund für das Verbot ist, dass diese Orte Zufluchtsorte für die Satane sind. Und wenn sich Kamele dort befinden, stören sie den Betenden und hindern ihn daran, sich vollständig zu konzentrieren, weil er befürchtet, dass sie ihm Schaden zufügen könnten.
7. Auf dem Dach der Ka’ba
Die Gelehrten, die dies verbaten, sagten, dass dies deshalb so sei, weil er nicht die Richtung der Qibla einnimmt, sondern nur einen Teil davon, da ein Teil der Kaaba sich hinter seinem Rücken befinden würde.
Andere hingegen sagten, dass das Gebet auf der Ka’ba gültig sei, da es belegt ist, dass der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - darin während des Jahres der Eroberung gebetet hat. Das Gebet über ihr wäre also ähnlich (wie das Gebet innerhalb von ihr). Tatsache ist, dass das Gebet auf der Ka’ba heute nicht praktikabel ist.
Zu den Orten, an denen das Gebet ebenfalls verboten ist, zählt:
8. Das (zu Unrecht) eroberte Land
Wer ein Land gewaltsam (und zu Unrecht) einnimmt, dem ist das Beten darauf gemäß dem Konsens der Gelehrten verboten.
An-Nawawi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte in „Al-Majmu'" (3/169):
„Das Beten auf einem (gewaltsam und zu Unrecht) eroberten Land ist gemäß dem Konsens der Gelehrten verboten."
Siehe auch: „Ash-Sharh Al-Mumti'" (2/237-260), „Sharh Bulugh Al-Maram" von Ibn 'Uthaymin (1/518-522) und „Hashiyah Ibn Qasim" (1/537-547).
Und Allah weiß es am besten.